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15.07.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Wertberichtigungen und Drohverlustrückstellungen in Höhe von 1,25 Milliarden EUR im Halbjahresabschluss zu berücksichtigen (deutsch)

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Wertberichtigungen und Drohverlustrückstellungen in Höhe von 1,25 Milliarden EUR im Halbjahresabschluss zu berücksichtigen

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DGAP-Ad-hoc: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Schlagwort(e):
Halbjahresbericht
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Wertberichtigungen und
Drohverlustrückstellungen in Höhe von 1,25 Milliarden EUR im
Halbjahresabschluss zu berücksichtigen

15.07.2021 / 09:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Wertberichtigungen und Drohverlustrückstellungen in Höhe von
1,25 Milliarden EUR im Halbjahresabschluss zu berücksichtigen

Die EnBW ist gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 36)
verpflichtet, regelmäßig und auch anlassbezogen Werthaltigkeitsprüfungen
durchzuführen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Erstellung des
Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2021 hat die EnBW im Konzernabschluss
einen Wertberichtigungsbedarf im Segment Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur
von ca. 0,95 Milliarden EUR identifiziert. Die Wertberichtigungen betreffen
hauptsächlich die Kohlekraftwerke. In geringerem Umfang sind auch Windparks
betroffen. Zusätzlich müssen Drohverlustrückstellungen für nicht mehr
kostendeckende Strombezugsverträge nach IAS 37 um 0,3 Milliarden EUR erhöht
werden. EnBW veröffentlicht den Halbjahresfinanzbericht am 29. Juli 2021.

Grund für diese im Halbjahresabschluss 2021 zu erfassenden Sonderbelastungen
von insgesamt 1,25 Milliarden EUR sind im Wesentlichen verschlechterte
Erwartungen in Bezug auf die künftigen Cashflows insbesondere im Bereich der
konventionellen Erzeugung vor dem Hintergrund zu erwartender verschärfter
Anforderungen aus dem Klimaschutz.

Die Sonderbelastungen mindern das neutrale Ergebnis und sind im
Halbjahresabschluss weder zahlungswirksam, noch haben sie Auswirkungen auf
die Bemessungsgrundlage der Dividende. Bemessungsgrundlage der Dividende ist
der um Sonderfaktoren bereinigte Adjusted Konzernüberschuss. Die Fähigkeit
zur Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 ist nicht gefährdet.

Die Ergebnisprognose für die Entwicklung des Adjusted EBITDA für das
Gesamtjahr 2021 verändert sich durch die genannten Effekte nicht.

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Quelle: dpa-AFX

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