Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen
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DGAP-Ad-hoc: SynBiotic SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen
28.09.2021 / 21:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad
hoc-Mitteilung)
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG
INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG
BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG
WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
SynBiotic SE: Beginn der Bezugsfrist - Festsetzung des Bezugspreises
München, 28. September 2021 - Die Hauptversammlung der SynBiotic SE vom 5.
August 2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
3.340.000,00 um bis zu EUR 334.000,00 gegen Bareinlagen, durch Ausgabe von
bis zu 334.000,00 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, jeweils mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("Neue
Aktien"), auf bis zu EUR 3.674.000.00 zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat der SynBiotic SE hat heute den Bezugspreis auf EUR 21,00
je Neuer Aktie festgesetzt. Das Bezugsverhältnis beträgt 10:1.
Die Bezugsfrist beginnt am 6. Oktober 2021 und endet am 20. Oktober 2021
(jeweils einschließlich).
Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2
Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Das gemäß § 4 WpPG erstellte
Wertpapier-Informationsblatt wird voraussichtlich am 4. Oktober 2021
veröffentlicht. Das Bezugsangebot richtet sich nur an die Aktionäre der
Gesellschaft. Ein börslicher Bezugsrechtshandel wird nicht stattfinden. Es
wird kein Bezugsrechtshandel organisiert werden.
Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist
bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren, auch parallel zum
Bezugsangebot, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren
Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten, im Rahmen
einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten
Bezugspreis angeboten werden.
Das Bezugsangebot wird am 5. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht
werden.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll u.a. zur Finanzierung
der Geschäftstätigkeit der SynBiotic SE, insbesondere dem Erwerb von
Beteiligungen eingesetzt werden.
Über die SynBiotic SE
Die SynBiotic SE ist eines der ersten, deutschen börsengelisteten
Cannabis-Unternehmen und verfolgt einen auf die EU fokussierten Buy & Build
Investmentansatz. Das Kerngeschäft des Plattform-Unternehmens ist die
Erforschung und Entwicklung neuer, auf Cannabinoid und Terpen basierende
Lösungsansätze für die großen Gesellschaftsprobleme wie Schmerz, Schlaf und
Angst. Darüber hinaus beschäftigt sich die Plattform mit der Produktion
verschiedenster Cannabinoide und entwickelt und vertreibt Arznei- und
Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetikprodukte unter eigenen Marken.
Weitere Informationen stehen unter http://www.synbiotic.com bereit.
Kontakt
office@synbiotic.com
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der SynBiotic SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SynBiotic SE wurden
und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch ein anderer
hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin
beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts
oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser
Jurisdiktion voraussetzen.
Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger
sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung
gestatteten Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft (einschließlich
etwaiger Aktualisierungen dazu) treffen, das unmittelbar nach seiner
Gestattung veröffentlicht wird.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder
(ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
Weder die SynBiotic SE noch eines mit der SynBiotic SE verbundenes
Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der
Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder
irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen
Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche
Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums ("EWR"), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129
("Prospektverordnung")
in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die "Relevanten
Mitgliedstaaten"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches
im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um
'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung
("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in den Relevanten
Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der
Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass
sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei
jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt
hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht
für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im
Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen
Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem
Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum
Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen
würde, dass die SynBiotic SE oder ein mit der SynBiotic SE verbundenes
Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung
eines Prospekts verpflichtet wären.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und
Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von
den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel
Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation,
Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder
Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die
SynBiotic SE übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung
enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
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Quelle: dpa-AFX