+++ So vervielfachen Sie Ihre Rendite +++

DGAP-Adhoc: DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt (deutsch)

DGAP-Adhoc: DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt (deutsch)
01.09.2020 ‧ dpa-Afx

DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt

^
DGAP-Ad-hoc: DIC Asset AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Rating
DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt

01.09.2020 / 10:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("MAR")

DIC Asset AG: Begebung einer neuen Unternehmensanleihe beabsichtigt

Frankfurt, 01. September 2020 - Der Vorstand der DIC Asset AG (WKN: A1X3XX /
ISIN: DE000A1X3XX4) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, vorbehaltlich der Marktbedingungen eine mit einem
Rating versehene (mit einem erwarteten Instrument-Rating durch S&P von
"BBB-"), unbesicherte und festverzinsliche Benchmark-Unternehmensanleihe mit
einem Volumen von bis zu EUR 500 Mio. zu begeben und hat zu diesem Zweck ein
Bankenkonsortium beauftragt, in den nächsten Tagen eine Roadshow mit
institutionellen Investoren zu arrangieren. Der Erlös aus der möglichen
Anleiheemission soll zur Rückzahlung bestehender Verbindlichkeiten und für
mögliche zukünftige Akquisitionen verwendet werden. In diesem Zusammenhang
beabsichtigt die Gesellschaft, vorbehaltlich einer erfolgreichen
Anleiheemission, ihr Kündigungsrecht unter den 3,25% Schuldverschreibungen
mit Fälligkeit in 2022 (ISIN DE000A2GSCV5) mit einem ausstehenden Nennbetrag
von rund EUR 180 Mio. auszuüben und sämtliche ausstehenden
Schuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen. Sollte die Gesellschaft von
ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wird eine entsprechende
Kündigungserklärung gemäß den Anleihebedingungen veröffentlicht werden.

WICHTIGER HINWEIS:
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die den
Emittenten der Wertpapiere verpflichten würden, Prospekte oder
Angebotsunterlagen zu den Wertpapieren in der entsprechenden Rechtsordnung
zu erstellen oder zu registrieren.

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in
Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen
ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht unter den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
("U.S.
Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit
vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act oder
ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft
oder zum Verkauf angeboten werden.

Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in
Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle
Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5)
des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
("Order") oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren),
die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen
werden als "relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich
nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses
Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf
verlassen.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR")
bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese
verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff
"Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien
erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11
von MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
("IDD"),
soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger
im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung").
Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die
"PRIIPs-Verordnung")
erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR
erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die keine Tatsachen
darstellen und durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen",
"beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen
gekennzeichnet sind. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder
gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Gesellschaft und beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die Gesellschaft
nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der Gesellschaft liegen. Tatsächliche Ereignisse oder
Entwicklungen können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
angegebenen oder enthaltenen Ereignissen und Entwicklungen abweichen.

DIC Asset AG

Der Vorstand

Mitteilende Person und Kontakt:

Peer Schlinkmann
Leiter Investor Relations & Corporate Communications
Neue Mainzer Straße 20 - Maintor
60311 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 9454858 - 1492
E-Mail: ir@dic-asset.de

---------------------------------------------------------------------------

01.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: DIC Asset AG
Neue Mainzer Straße 20
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 9454858-1492
Fax: +49 69 9454858-9399
E-Mail: ir@dic-asset.de
Internet: www.dic-asset.de
ISIN: DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG9
WKN: A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG
Indizes: S-DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg
EQS News ID: 1125733

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1125733 01.09.2020 CET/CEST

°

Quelle: dpa-AFX

Jetzt sichern Jetzt sichern