Deutsche Effecten- und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft AG: Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Veräußerung der Beteiligung MueTec zum Ende des Geschäftsjahres 2020 noch ausstehend - Anpassung der Ergebnisprognose
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Schlagwort(e): Verkauf/Jahresergebnis
Deutsche Effecten- und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft AG:
Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Veräußerung der Beteiligung MueTec zum
Ende des Geschäftsjahres 2020 noch ausstehend - Anpassung der
Ergebnisprognose
31.12.2020 / 15:07 CET/CEST
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Jena, den 31.12.2020 - Die Deutsche Effecten- und
Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG ("DEWB") gibt bekannt, dass die
Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 58 Abs. 1 der
Außenwirtschaftsverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie ("BMWi") zum Verkauf ihrer Beteiligung MueTec Automatisierte
Mikroskopie und Meßtechnik GmbH, München ("MueTec") an die SLSS Europe GmbH,
München ("SLSS"), zum heutigen Tag noch aussteht.
Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Bedingung für die
zweite Vollzugsstufe des Verkaufsvertrags mit SLSS, in der die übrigen 75,1
Prozent der Geschäftsanteile der MueTec an SLSS übergehen sollen. Der
Vorstand sieht nach seinen Erkenntnissen aus dem Verfahren und dem
derzeitigen Stand der Prüfung der beteiligten Ministerien weiterhin keine
Versagungsgründe und geht davon aus, dass die Erteilung der
Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das BMWi im ersten Quartal 2021
erfolgen wird.
Mit dem Vollzug der zweiten Vollzugsstufe nach dem Bilanzstichtag verschiebt
sich die für das Geschäftsjahr 2020 erwartete Realisierung des
Ergebnisbeitrags in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro (0,56 Euro je
DEWB-Aktie) in das Geschäftsjahr 2021. Die Ergebnisprognose für das laufende
Geschäftsjahr 2020 reduziert sich entsprechend auf einen Jahresüberschuss
von über zwei Millionen Euro.
Kontakt:
DEWB AG
Marco Scheidler
+49 3641 3100030
ms@dewb.de
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Quelle: dpa-AFX