Deutsche Beteiligungs AG: Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu 3.760.998 neue Aktien beschlossen
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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Deutsche Beteiligungs AG: Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu 3.760.998
neue Aktien beschlossen
12.04.2021 / 21:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17
Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT):
Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu 3.760.998 neue Aktien beschlossen
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
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DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.
Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG ("DBAG" oder die "Gesellschaft")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine
Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen
beschlossen. Insgesamt werden in teilweiser Ausnutzung des genehmigten
Kapitals der Gesellschaft bis zu 3.760.998 neue, auf den Namen lautende
Stückaktien der Gesellschaft, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von gerundet je 3,55 Euro zu einem Bezugspreis von 28,00 Euro je Aktie
ausgegeben, die Gesamtbruttoemissionshöhe beträgt demnach bis zu rund 105
Millionen Euro. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von
53.386.664,43 Euro um bis zu 13.346.664,33 Euro (entsprechend rund 25
Prozent des derzeitigen Grundkapitals) auf bis zu 66.733.328,76 Euro. Für
einen Spitzenbetrag von zwei neuen Aktien ist das Bezugsrecht ausgeschlossen
worden. Die neuen Aktien sind vom 1. Oktober 2020 an gewinnberechtigt.
Aktionäre der DBAG erhalten ein mittelbares Bezugsrecht und können für vier
gehaltene Aktien eine neue Aktie zum Bezugspreis erwerben. Wesentliche
Aktionäre haben angekündigt, die Kapitalmaßnahme positiv zu begleiten und
rund 22 Prozent der angebotenen Aktien zu beziehen. Die Mitglieder des
Vorstands beabsichtigen, ihre Bezugsrechte vollumfänglich auszuüben. Die
Bezugsfrist soll, vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der
Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.dbag.de), am Mittwoch, 14. April 2021 beginnen und am
Dienstag, 27. April 2021 (jeweils einschließlich) enden. Etwaige nicht
bezogene Aktien sollen nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer
Privatplatzierung platziert oder über die Börse veräußert werden.
Die Bezugsrechte für die neuen Aktien (ISIN: DE000A3E4951 / WKN: A3E495)
sollen, vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts,
voraussichtlich von Mittwoch, 14. April 2021 an bis einschließlich
Donnerstag, 22. April 2021, 12:00 Uhr MESZ am regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse und dem Teilbereich des regulierten Marktes mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) (Xetra und
Xetra-Spezialist) gehandelt werden. Alle von der Gesellschaft bereits
ausgegebenen Aktien werden voraussichtlich von Mittwoch, 14. April 2021 an
am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse "ex Bezugsrecht"
notiert. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am Montag, 3. Mai 2021 in
die bestehende Notierung am regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in
Frankfurt und Düsseldorf sowie im Teilbereich des regulierten Marktes mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse einbezogen werden.
Die DBAG beabsichtigt, den Emissionserlös zur Finanzierung von laufenden,
jedoch noch nicht abgeschlossenen Investitionen sowie zur Finanzierung
zukünftiger Investitionen an der Seite von Private-Equity-Fonds, die von der
DBAG beraten oder verwaltet werden, insbesondere an der Seite des jüngst
aufgelegten DBAG Fund VIII, sowie für langfristige Unternehmensbeteiligungen
und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 12. April 2021
Mitteilende Person: Roland Rapelius, Leiter Investor Relations
ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG
Disclaimer
Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt
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Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren der Deutsche Beteiligungs AG (die Gesellschaft) in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.
Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder
ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung (der Securities Act) verkauft, zum Kauf
angeboten oder ausgeübt werden. Diese Wertpapiere sind nicht und werden
nicht unter dem Securities Act registriert.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen
Prospekt für die Zwecke der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129)
und der UK Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, wie es Teil des
nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs durch den European Union
(Withdrawal) Act 2018 geworden ist, dar. Interessierte Anleger sollten ihre
Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der
Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten,
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gebilligten und veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der
Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung auf der Webseite
Deutsche Beteiligungs AG (www.dbag.de) kostenfrei erhältlich sein.
Kontakt:
Roland Rapelius
Leiter Investor Relations
E-Mail: roland.rapelius@dbag.de
Telefon: +49 69 95787 365
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Quelle: dpa-AFX