Delisting der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG beabsichtigt; öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 47,50 je Aktie angekündigt; Unterstützung des öffentlichen ...
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DGAP-Ad-hoc: HORNBACH Baumarkt AG / Schlagwort(e): Delisting
Delisting der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG beabsichtigt; öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 47,50 je Aktie
angekündigt; Unterstützung des öffentlichen ...
20.12.2021 / 13:52 CET/CEST
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GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE
Delisting der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG beabsichtigt; öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 47,50 je Aktie
angekündigt; Unterstützung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch
die HORNBACH Baumarkt AG
Bornheim (Pfalz), 20. Dezember 2021
Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG (die "Gesellschaft") (ISIN
DE0006084403 / WKN 608440) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates
beschlossen, in Abstimmung mit der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH
Holding"), die ca. 76,4% der Aktien der Gesellschaft hält, ein Delisting der
Aktien der Gesellschaft durchzuführen und hierzu zu gegebener Zeit nach
Veröffentlichung eines Delisting-Erwerbsangebots durch die HORNBACH Holding
einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.
Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft heute, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, mit der HORNBACH Holding eine Delisting-Vereinbarung
abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung hat sich die HORNBACH
Holding verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft anzubieten, ihre
Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 47,50 je Aktie der HORNBACH
Baumarkt AG zu erwerben.
Die Gesellschaft hat sich - vorbehaltlich einer Prüfung der
Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - verpflichtet,
während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und das
Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Die Gesellschaft wird im Rahmen
der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot
Stellung nehmen.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand
geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung
der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung
des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung
der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach
Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an
einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im
Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG.
Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das
Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden in einer von der
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu veröffentlichenden
Angebotsunterlage aufgeführt sein. Investoren und Inhabern von Aktien der
HORNBACH Baumarkt AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden
Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer
wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act
veröffentlicht. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich
des Delisting-Erwerbsangebots werden auf www.pluto-offer.com verfügbar sein.
Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen
wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und
ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher
Marktpraxis können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des
Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden auf www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
Kontakt:
Antje Kelbert
Leiterin Group Communications und Investor Relations
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Tel. +49 (0) 6348 602444
antje.kelbert@hornbach.com
Anne Spies
Managerin Investor Relations
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Tel. +49 (0) 6348 604558
anne.spies@hornbach.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstraße
76878 Bornheim bei Landau/Pfalz
Deutschland
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E-Mail: info@hornbach.de
Internet: www.hornbach.de
ISIN: DE0006084403
WKN: 608440
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Quelle: dpa-AFX