Covestro AG: Covestro setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest
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DGAP-Ad-hoc: Covestro AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Covestro AG: Covestro setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest
13.10.2020 / 23:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
13. Oktober 2020 - Die Covestro AG hat beschlossen, ihr Grundkapital unter
teilweiser Ausnutzung ihres Genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 183.000.000,00 (eingeteilt in 183.000.000
Aktien) um EUR 10.200.000,00 auf EUR 193.200.000,00 (eingeteilt in
193.200.000 Aktien) zu erhöhen. Die 10.200.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien wurden mittels eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen
Anlegern platziert und werden für das Geschäftsjahr 2020
dividendenberechtigt sein.
Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 43,85 je Aktie
zugeteilt, was zu einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 447 Mio. vor
Provisionen und Kosten führt.
Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur
teilweisen Refinanzierung des Kaufpreises der angekündigten Übernahme des
Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Royal DSM genutzt
werden.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 15. Oktober 2020
prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 16. Oktober 2020
aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden
Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der
neuen Aktien ist für den 19. Oktober 2020 vorgesehen. Nach der
Privatplatzierung wird Covestro einer Lock-up Verpflichtung von 90 Tagen
unterliegen, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien
oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben und keine
weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Lock-up Verpflichtung enthält
marktübliche Ausnahmen und kann zudem mit vorheriger Zustimmung der Joint
Bookrunners aufgehoben werden.
Kontakt für Investoren:
Ronald Köhler, Leiter Investor Relations
Telefon: +49 214 6009 5098
E-Mail: ronald.koehler@covestro.com
Kontakt für Medien:
Lars Boelke, Global Corporate Media Relations
Telefon: +49 214 6009 4206
E-Mail: lars.boelke@covestro.com
DISCLAIMER:
Diese Mitteilung ist nicht an eine natürliche oder juristische Person
gerichtet oder für die Verteilung an oder Nutzung durch eine natürliche oder
juristische Person bestimmt, die ein Bürger oder Einwohner ist oder sich an
einem Ort, Staat, Land oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet, in dem
oder in der eine solche Verteilung, Veröffentlichung, Verfügbarkeit oder
Nutzung gegen das Gesetz oder die Verordnung dieser Gerichtsbarkeit
verstoßen würde oder die eine Registrierung oder Lizenzierung in dieser
Gerichtsbarkeit erfordern würde. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Gesetze anderer Gerichtsbarkeiten darstellen.
Die Wertpapiere von Covestro AG (die "Gesellschaft") wurden und werden nicht
nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht
nicht angeboten oder verkauft werden.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen,
die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der
jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten
Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene
Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung")
fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations"
etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig
verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich
sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen
und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.
Soweit dieses Dokument Aussagen enthält, die sich auf unseren künftigen
Geschäftsverlauf und unsere künftige finanzielle Leistung (-sfähigkeit)
sowie auf künftige die Gesellschaft betreffende Vorgänge oder Entwicklungen
beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen, sind diese Aussagen
erkennbar an Formulierungen wie z. B. "erwarten", "prognostizieren",
"antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben",
"einschätzen", "werden" und "zum Ziel setzen" oder ähnlichen Begriffen. Wir
werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in
Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen
zukunftsgerichtete Aussagen treffen. Des Weiteren können unsere Vertreter
von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete Aussagen mündlich treffen. Solche
Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen
des Managements der Gesellschaft, von denen zahlreiche außerhalb des
Einflussbereichs der Gesellschaft liegen. Da sie sich auf zukünftige
Gegebenheiten oder Entwicklungen beziehen, unterliegen sie einer Vielzahl
von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in den jeweiligen
Veröffentlichungen beschrieben werden, sich aber nicht auf solche
beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten
oder Faktoren realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die
zugrundeliegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht
korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen(-sfähigkeit)
und Erfolge der Gesellschaft (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich
von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der
zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Alle zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurden
und die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch
nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer
anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren, es sei denn, es
besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.
Informationen für Vertreiber
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber,
der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
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Telefon: +49 (0) 214 60095098
Fax: +49 (0) 214 60097002
E-Mail: ronald.koehler@covestro.com
Internet: www.covestro.com
ISIN: DE0006062144
WKN: 606214
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Quelle: dpa-AFX