CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschließt Aufstockung und Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf bis zu 1 Mio. eigene Aktien
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Aktienrückkauf
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschließt Aufstockung und Verlängerung des
laufenden Aktienrückkaufprogramms auf bis zu 1 Mio. eigene Aktien
25.03.2021 / 21:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Die persönlich haftende Gesellschafterin der CompuGroup Medical SE & Co.
KGaA (die "Gesellschaft") (ISIN: DE000A288904 | WKN: A28890) hat unter
Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2019
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG heute beschlossen, das am 25. Februar 2021
bekanntgemachte und am 26. Februar 2021 begonnene Aktienrückkaufprogramm zu
verlängern und aufzustocken.
Das ursprüngliche Volumen des laufenden Aktienrückkaufprogramms von bis zu
500.000 Stückaktien wird nun um bis zu weitere 500.000 Stück auf insgesamt
bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 1,86 % des
Grundkapitals der Gesellschaft) erhöht. Der maximale Gesamtkaufpreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Erwerbe
beträgt für das gesamte Aktienrückkaufprogramm ein maximales Gesamtvolumen
von EUR 73.000.000.
Das Aktienrückkaufprogramm wird weiterhin von einem Kreditinstitut
durchgeführt, welches die Aktien über die Börse erwirbt und seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der
Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der
Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
trifft. Ferner darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der
Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf
Börsenhandelstagen vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10% über- oder
unterschreiten.
Die Dauer des Aktienrückkaufprogramms wird bis einschließlich zum Ablauf des
5. Mai 2021 verlängert. Die durch das Aktienrückkaufprogramm erworbenen
eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 zulässigen Zwecke verwendet werden.
Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des
Aktienrückkaufs gesondert veröffentlicht.
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56070 Koblenz
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Quelle: dpa-AFX