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DGAP-Adhoc: CECONOMY AG schließt Vereinbarung mit Convergenta Invest GmbH über Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung und Neuordnung der Gesellschafterstruktur unter Durchführung von Kapitalmaßnahmen ab (deutsch)

DGAP-Adhoc: CECONOMY AG schließt Vereinbarung mit Convergenta Invest GmbH über Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung und Neuordnung der Gesellschafterstruktur unter Durchführung von Kapitalmaßnahmen ab (deutsch)
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14.12.2020 ‧ dpa-Afx

CECONOMY AG schließt Vereinbarung mit Convergenta Invest GmbH über Erwerb der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung und Neuordnung der Gesellschafterstruktur unter Durchführung von Kapitalmaßnahmen ab

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DGAP-Ad-hoc: CECONOMY AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
CECONOMY AG schließt Vereinbarung mit Convergenta Invest GmbH über Erwerb
der MediaMarktSaturn-Minderheitsbeteiligung und Neuordnung der
Gesellschafterstruktur unter Durchführung von Kapitalmaßnahmen ab

14.12.2020 / 19:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Der Vorstand der CECONOMY AG ("CECONOMY") hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine Vereinbarung mit der Convergenta Invest GmbH
("Convergenta"), der Beteiligungsgesellschaft der Familie Kellerhals, über
den Erwerb der von Convergenta gehaltenen 21,62
Prozent-Minderheitsbeteiligung an der Media-Saturn-Holding GmbH
("MediaMarktSaturn") abgeschlossen. Die Parteien beabsichtigen damit, den
Gesellschafterkreis der MediaMarktSaturn neu zu ordnen und durch eine
vereinfachte Unternehmensstruktur und Governance unter anderem eine stärkere
Fokussierung auf das operative Geschäft sowie die Hebung von erheblichen
Synergien zu erreichen.

Im Zuge der Transaktion wird Convergenta ihre MediaMarktSaturn-Beteiligung
an CECONOMY übertragen, sodass CECONOMY ihren Anteil an MediaMarktSaturn auf
insgesamt 100 Prozent aufstockt. Als Gegenleistung ist vorgesehen, dass
CECONOMY an Convergenta

* 125,8 Mio. Stück neue auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY
(gewinnberechtigt ab dem 1. Oktober 2020) ausgibt, die im Rahmen einer
Sachkapitalerhöhung des Grundkapitals um 321.602.593,27 EUR unter
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre geschaffen
werden,

* Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 151 Mio. EUR
(Marktwert: 160 Mio. EUR) mit einer Laufzeit von fünf Jahren, einer
Wandlungsprämie von 30 Prozent, einer Verzinsung von 0,05 Prozent p.a.
und einem anfänglichen Wandlungspreis von 5,42 EUR, anfänglich wandelbar
in bis zu rund 27,9 Mio. Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der
CECONOMY unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
begibt, die mit einem neu zu schaffenden bedingten Kapital unterlegt
werden, und

* eine Barkomponente in Höhe von insgesamt 130 Mio. EUR, zahlbar in zwei
Tranchen, leistet.

Auf Basis des volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs (3M VWAP) der
CECONOMY-Aktie von 4,17 EUR ergibt sich somit eine Gegenleistung in Höhe von
etwa 815 Mio. EUR.

Durch die Transaktion wird Convergenta vor Ausübung des Wandlungsrechts
Aktionär mit einer Beteiligung in Höhe von rund 25,9 Prozent am Grundkapital
der CECONOMY. Convergenta strebt eine Beteiligung von bis zu 29,9 Prozent
der Stammaktien an. Convergenta hat sich verpflichtet, bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Vollzug der Sachkapitalerhöhung, längstens bis zum 31.
Dezember 2021, keine weiteren Aktien an CECONOMY zu erwerben oder sonstige
Maßnahmen vorzunehmen, die zu einer Kontrollerlangung und einem
Pflichtangebot führen würden. Zudem hat sich Convergenta verpflichtet, bis
zum Ablauf von sechs Monaten nach Vollzug der Sachkapitalerhöhung, längstens
bis zum 31. Dezember 2021, höchstens bis zu vier Prozent der durch CECONOMY
ausgegebenen Stammaktien zu veräußern.

Neben einer Vereinfachung der Unternehmensstruktur und damit verbundenen
operativen Vorteilen sowie Einsparungen von Verwaltungskosten (jährlich rund
vier Mio. EUR erwartet), wird die Transaktion steuerliche Verlustvorträge der
CECONOMY, die sich auf jeweils rund 1,2 Mrd. EUR Körperschaft- und
Gewerbesteuer belaufen, strukturell nutzbar machen. Auf Basis der
derzeitigen Budget- und Mittelfristplanung wird erwartet, dass die
Transaktion bereits ab dem ersten Geschäftsjahr das Ergebnis je Aktie
steigert.

Der Vollzug der Transaktion bedarf unter anderem einer entsprechenden
zustimmenden Beschlussfassung der Hauptversammlung der CECONOMY. Weitere
Einzelheiten werden sich aus der Einberufung der Hauptversammlung ergeben,
die voraussichtlich Anfang Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht
wird.

Mitteilende Person: Stephanie Ritschel, Vice President Investor Relations,
CECONOMY AG

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Diese Veröffentlichung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die auf
Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der
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Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität,
Zielerreichung und Ergebnisse der CECONOMY wesentlich von den ausdrücklich
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abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz
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Aussagen vertrauen. Die CECONOMY übernimmt keine Haftung oder Gewähr für
solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige
Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

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Quelle: dpa-AFX

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