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DGAP-Adhoc: CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung einer Hauptversammlung über Transaktion mit der Convergenta Invest GmbH möglich (deutsch)

DGAP-Adhoc: CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung einer Hauptversammlung über Transaktion mit der Convergenta Invest GmbH möglich (deutsch)
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15.07.2021 ‧ dpa-Afx

CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung einer Hauptversammlung über Transaktion mit der Convergenta Invest GmbH möglich

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DGAP-Ad-hoc: CECONOMY AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung einer Hauptversammlung über
Transaktion mit der Convergenta Invest GmbH möglich

15.07.2021 / 21:59 CET/CEST
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Juli 2021 seine vorläufige
Rechtsauffassung im Freigabeverfahren hinsichtlich Tagesordnungspunkt 8 der
ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 17. Februar 2021 geäußert.

Die Beschlussfassung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 diente
der Umsetzung des Erwerbs, der Übertragung und der Einbringung der von der
Convergenta Invest GmbH gehaltenen Geschäftsanteile an der
Media-Saturn-Holding GmbH und enthielt im Einzelnen die Beschlussfassung
über (i) die Erhöhung des Grundkapitals der CECONOMY AG im Wege einer
gemischten Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
gegen gemischte Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
der Aktionäre und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2021/I sowie
(iii) die damit entsprechend verbundenen Satzungsänderungen.

Vor dem Hintergrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf erwägt die CECONOMY AG derzeit die Transaktion erneut einer
Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, wobei insbesondere noch
weiter zu evaluieren ist, ob die Aktionäre der Gesellschaft gegebenenfalls
auch in ihren jeweiligen Gattungen abstimmen sollen oder zunächst der
(ausstehende) Vorzug der Vorzugaktionäre vollumfänglich bedient wird. Vor
diesem Hintergrund wird die CECONOMY AG auch den beim Oberlandesgericht
Düsseldorf gestellten Freigabeantrag zurücknehmen.

Die CECONOMY AG beabsichtigt weiterhin, die Transaktion umzusetzen, geht
aber nicht mehr davon aus, dass diese noch im laufenden Geschäftsjahr
2020/21 vollzogen werden kann.

Mitteilende Person: Stephanie Ritschel, Vice President Investor Relations,
CECONOMY AG

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Quelle: dpa-AFX

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