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DGAP-Adhoc: CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über Transaktion mit Convergenta Invest GmbH und vorgeschlagene Dividendenausschüttung in Höhe von rund EUR 63 Millionen (deutsch)

DGAP-Adhoc: CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über Transaktion mit Convergenta Invest GmbH und vorgeschlagene Dividendenausschüttung in Höhe von rund EUR 63 Millionen (deutsch)
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05.11.2021 ‧ dpa-Afx

CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über Transaktion mit Convergenta Invest GmbH und vorgeschlagene Dividendenausschüttung in Höhe von rund EUR 63 Millionen

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DGAP-Ad-hoc: CECONOMY AG / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Ausschüttungen
CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung über Transaktion
mit Convergenta Invest GmbH und vorgeschlagene Dividendenausschüttung in
Höhe von rund EUR 63 Millionen

05.11.2021 / 17:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Juli 2021 seine vorläufige
Rechtsauffassung im Freigabeverfahren hinsichtlich Tagesordnungspunkt 8 der
ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 17. Februar 2021 geäußert.

Die Beschlussfassung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 diente
der Umsetzung des Erwerbs, der Übertragung und der Einbringung der von der
Convergenta Invest GmbH gehaltenen Geschäftsanteile an der
Media-Saturn-Holding GmbH ('Transaktion") und enthielt im Einzelnen die
Beschlussfassung über (i) die Erhöhung des Grundkapitals der CECONOMY AG im
Wege einer gemischten Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
gegen gemischte Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
der Aktionäre und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2021/I sowie
(iii) die damit entsprechend verbundenen Satzungsänderungen.

Vor dem Hintergrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf wird die CECONOMY AG die Transaktion erneut der Hauptversammlung
zur Beschlussfassung vorlegen. Dies soll in einer außerordentlichen
Hauptversammlung erfolgen, unter dem Vorbehalt, dass die ordentliche
Hauptversammlung 2022 eine Dividendenausschüttung in Höhe von rund EUR 63
Millionen beschließt. Mit dieser Dividendenausschüttung wird (i) der
Anspruch auf Dividende von Inhabern von Vorzugsaktien für das am 30.
September 2021 endende Geschäftsjahr und in Bezug auf sämtliche
nachzuzahlende Ansprüche auf Vorzugsdividende erfüllt sowie (ii) eine
Dividendenzahlung in Höhe von EUR 0,17 je Aktie an die Stammaktionäre
geleistet Die vorgeschlagene Dividendenausschüttung entspricht dabei auch
der Dividendenpolitik der CECONOMY AG, wonach die Zahlung von etwaigen
Dividenden unter anderem gegen die Notwendigkeit von Investitionen für das
Wachstum des operativen Geschäfts abgewogen werden muss. Dies ist für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2020/21 geschehen, so dass sich daraus weder die
Höhe des EPS im Geschäftsjahr 2020/21 noch eine Zusage für zukünftige
Dividendenzahlungen ableiten lässt.

Darüber hinaus evaluiert die CECONOMY AG die Umwandlung der heutigen
Vorzugsaktien der CECONOMY AG in Stammaktien der CECONOMY AG.

Die CECONOMY AG strebt einen Vollzug der Transaktion möglichst im laufenden
Geschäftsjahr 2021/22 an.

Mitteilende Person: Sebastian Kauffmann, Vice President Investor Relations,
CECONOMY AG.

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Fax: +49 (0)211 5408-7005
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Quelle: dpa-AFX

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