BRAIN Biotech AG beschließt 10% Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss.
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DGAP-Ad-hoc: BRAIN Biotech AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
BRAIN Biotech AG beschließt 10% Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
mit Bezugsrechtsausschluss.
15.09.2021 / 17:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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(EU) NR. 596/2014
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER
FREIGABE IN ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA
UND JAPAN ODER EINER JURISDIKTION, IN DER DAS ANBIETEN ODER DER VERKAUF DER
WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
BRAIN Biotech AG beschließt 10% Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
mit Bezugsrechtsausschluss.
Zwingenberg, 15. September 2021. Der Vorstand der BRAIN Biotech AG ("BRAIN",
oder die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 10% (bis zu ca. 1,99 Millionen
Namensaktien) neuen Namensaktien ohne Nennbetrag, jeweils mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (zusammen,
die "Neuen Aktien") mit angestrebten Erlösen in Höhe von ca. 19 Millionen
Euro durchzuführen. Das Grundkapital soll durch teilweise Ausnutzung des
bestehenden Genehmigten Kapitals gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft erhöht werden (die "Kapitalerhöhung"). Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde gemäß §§ 203 Abs. 1, 186
Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Neuen Aktien sind für das
Geschäftsjahr 2020/2021 beginnend am 1. Oktober 2020 gewinnberechtigt.
Die Gesellschaft plant die Nettoerlöse der Kapitalerhöhung ohne finale
Zuordnung einzusetzen (i) für die Finanzierung von Investitionen mit dem
Ziel die Effizienz des Produktionsprozesses im Enzymbereich zu erhöhen, (ii)
um die Forschung und Entwicklung von Produkten in der Inkubator-Pipeline zu
beschleunigen, (iii) für opportunistische kleinere Akquisitionen, (iv) für
den Kauf von Minderheitenanteilen aus spezifischen Tochtergesellschaften und
(v) für allgemeine Geschäftszwecke.
Die Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines
beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuliding) zum Kauf
angeboten werden. Die Privatplatzierung beginnt unmittelbar nach der
Veröffentlichung dieser Mitteilung. Der Platzierungspreis der Neuen Aktien
wird voraussichtlich am 16. September 2021 nach Vollendung des
beschleunigten Platzierungsverfahrens bekanntgegeben.
Es ist beabsichtigt die Neuen Aktien voraussichtlich am 17. September 2021
prospektfrei zum Handel zuzulassen und am 21. September 2021 in die
bestehende Notierung unter anderem im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) einzubeziehen.
Nach der Transaktion wird die Gesellschaft einer Veräußerungsbeschränkung
mit marktüblichen Ausnahmen von 90 Tagen nach dem Closing der Transaktion
unterliegen.
Über BRAIN
Die BRAIN Biotech AG ("BRAIN") ist ein in Europa führender Spezialist der
industriellen Biotechnologie. Als Technologieanbieter und Entwickler
biobasierter Produkte und Lösungen für Ernährung, Gesundheit und Umwelt
unterstützt das Unternehmen die Biologisierung der Industrie und trägt zu
einer nachhaltigeren Wirtschaft bei. BRAIN ist die Muttergesellschaft der
BRAIN-Gruppe. Das Geschäft der BRAIN-Gruppe basiert auf zwei Säulen: Das
Segment BioScience beinhaltet die Auftragsforschung für renommierte
industrielle Partner sowie einen Inkubator zur Entwicklung eigener
hochinnovativer Produkte. Im BioIndustrial-Segment konzentriert sich das
Unternehmen auf das Spezialitätengeschäft in der Produktion und Veredelung
von Enzymen, Mikroorganismen und bioaktiven Naturstoffen sowie auf den
Handel mit ihnen.
Die BRAIN-Gruppe verfügt über eine eigene vielfältige Sammlung natürlicher
Ressourcen: Das BRAIN Bioarchiv umfasst Mikroorganismen, genetisches
Material sowie Naturstoffe. Auf Basis dieser Sammlung und mit einem
umfangreichen Technologie-Portfolio geht BRAIN technologische
Herausforderungen an und entwickelt biobasierte Produkte und Lösungen, die
bereits erfolgreich in der Industrie eingesetzt werden. Eigene
Produktionsstätten in Deutschland, Großbritannien und den USA sowie das
zugehörige biotechnologische Produktions-Know-how vervollständigen die
Wertschöpfung innerhalb der BRAIN-Gruppe.
Als aktiver Unterstützer des "UN Global Compact" richtet die BRAIN Biotech
AG ihre Strategie und ihre Tätigkeiten an den allgemeinen Prinzipien zu
Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung aus
und ergreift Maßnahmen, die zur positiven Fortentwicklung gesellschaftlicher
Ziele beitragen.
Seit ihrem Börsengang im Jahr 2016 ist die BRAIN Biotech AG im Prime
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE0005203947 / WKN
520394).Weitere Informationen unter www.brain-biotech.com.
WICHTIGER HINWEIS.
Die BRAIN Biotech AG ist allein verantwortlich für den Inhalt dieser
Mitteilung. Diese Mitteilung enthält oder begründet kein Angebot von
Wertpapieren der BRAIN Biotech AG und ist nicht als Angebot oder
Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung auszulegen. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab und gibt es
kein öffentliches Angebot der Neuen Aktien.
Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der hierin
genannten Wertpapiere können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich
eingeschränkt sein, und Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich
über eine solche Einschränkung informieren und diese beachten. Jede
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Dieses Dokument und die darin enthaltenen Information sind nicht zur
Verbreitung in den oder in die Vereinigten Statten von Amerika
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der
Vereinigten Statten von Amerika und des Districts of Columbia) (die
"Vereinigten Staaten"), in Kanada, in Australien und in Japan bestimmt.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum
Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der BRAIN Biotech
AG in den Vereinigten Staaten dar. Die Neuen Aktien der BRAIN Biotech AG
sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act
von 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act")
registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die
Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmeregelung von der
Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer
Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act
unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. BRAIN Biotech AG hat nicht
die Absicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten
durchzuführen. Jeder Verkauf von Wertpapieren, die in dieser Mitteilung
genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird nur an "qualifizierte
institutionelle Käufer" im Sinne von Rule 144A des Securities Act erfolgen.
Das hierin erwähnte Angebot, das in Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich gemacht wird (jeweils ein
"Relevanter Mitgliedstaat") richtet sich nur an "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2 (e) der Prospektverordnung ("Qualifizierte Anleger").
Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff "Prospektverordnung" die Verordnung
(EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei
deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG und umfasst auch die
diesbezüglichen delegierten Verordnungen.
Für Leser im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur an
Qualifizierte Anleger verteilt, die (i) außerhalb des Vereinigten
Königreichs oder (ii) an Anlageexperten (investment professionals) im Sinne
von Artikel 19 Absatz 5 ("Anlageexperten") des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") oder (iii)
bestimmte wohlhabende Personen und Unternehmen im Sinne von Artikel 49
Absatz 2 Buchstaben a) bis d) ("High net worth companies, unincorporated
associations etc.") der Order; oder (iv) jede andere Person, der er
rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen in den Abschnitten
i) bis iv) werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Neuen
Aktien werden voraussichtlich nur für diese zur Verfügung stehen, und jede
Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder
zum sonstigen Erwerb solcher Neuen Aktien wird nur mit Relevanten Personen
durchgeführt. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf
diese Mitteilung oder einen ihrer Inhalte reagieren oder sich darauf
verlassen.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die bestimmten Risiken
und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Finanzergebnisse können
aufgrund verschiedener Risiken und Unsicherheiten, einschließlich
Veränderungen der Geschäfts-, Finanz- und Wettbewerbssituation,
Unsicherheiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungen
sowie der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, erheblich von den derzeit
erwarteten Ergebnissen abweichen. Die BRAIN Biotech AG übernimmt keine
Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen zu aktualisieren. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zu dem
Zeitpunkt, zu dem sie gemacht werden.
Informationen für Vertriebsunternehmen der Neuen Aktien
Ausschließlich für die Zwecke der Product Governance Anforderungen,
enthalten in: a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente
in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); b) Artikel 9 und 10 der
delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID
II; und (c) lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II Product
Governance Requirements") und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus
unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Konzepteur" (ein
"Konzepteur") (im Sinne der MiFID II Product Governance Requirements)
anderweitig in Bezug auf diese Maßnahmen haben könnte, wurden die Neuen
Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, mit dem folgenden
Ergebnis: die Neuen Aktien sind (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern
und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und zugelassenen
Gegenparteien, jeweils im Sinne von MiFID II, erfüllen, vereinbar; und (ii)
für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle, wie nach MiFID II zugelassen,
geeignet (eine "Zielmarktbestimmung"). Jede Person, die anschließend die
Neuen Aktien anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen"),
sollte die relevanten Zielmarktbestimmungen der Konzepteure berücksichtigen;
jedoch ist jedes Vertriebsunternehmen, das der MiFID II unterliegt, dafür
verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Neuen
Aktien durchzuführen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbestimmung der Hersteller) und in jedem Fall geeignete
Vertriebskanäle festzulegen. In Bezug auf die Neuen Aktien sollten die
Vertriebsunternehmen (im Sinne der MiFID II Product Governance Requirements)
ungeachtet der Zielmarktbestimmung beachten: (i) der Preis der Neuen Aktien
kann sinken und die Anleger könnten ihre Investition ganz oder teilweise
verlieren; (ii) die Neuen Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz; und (iii) eine Investition in die Neuen Aktien ist nur
für Anleger geeignet, die keinen garantierten Einkommens- oder Kapitalschutz
benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten
Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Chancen und Risiken
einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende Mittel
verfügen, um Verluste tragen zu können, die aus einer solchen Investition
entstehen können. Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen
vertraglicher, gesetzlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf die Neuen Aktien unberührt. Darüber hinaus wird darauf
hingewiesen, dass die Banken ungeachtet der Zielmarktbestimmung nur
Investoren gewinnen werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und
geeignete Gegenparteien erfüllen.
Zur Vermeidung von Zweifeln: Die Zielmarktbestimmung ist keine: (a)
Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder
(b) Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen
Aktien zu investieren, sie zu erwerben oder andere Maßnahmen in Bezug auf
die Neuen Aktien zu ergreifen.
Jedes Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Neuen Aktien vorzunehmen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Kontakt:
BRAIN Biotech AG
Michael Schneiders
Head IR & Sustainability
Darmstädter Str. 34-36
64673 Zwingenberg
Tel.: +49-(0)-6251-9331-0
Fax: +49-(0)-6251-9331-11
E-Mail: ir@brain-biotech.com
www.brain-biotech.com
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15.09.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BRAIN Biotech AG
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E-Mail: ir@brain-biotech.com
Internet: www.brain-biotech.com
ISIN: DE0005203947
WKN: 520394
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1233639 15.09.2021 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX