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DGAP-Adhoc: Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Start des Aktienrückkaufprogramms für bis zu 100 Mio. EUR ab 1. Juli 2022 (deutsch)

DGAP-Adhoc: Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Start des Aktienrückkaufprogramms für bis zu 100 Mio. EUR ab 1. Juli 2022 (deutsch)
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13.05.2022 ‧ dpa-Afx

Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Start des Aktienrückkaufprogramms für bis zu 100 Mio. EUR ab 1. Juli 2022

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DGAP-Ad-hoc: Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bilfinger SE: Bilfinger beschließt Start des Aktienrückkaufprogramms für bis
zu 100 Mio. EUR ab 1. Juli 2022

13.05.2022 / 14:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Der Vorstand der Bilfinger SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute
beschlossen, ein neues Aktienrückkaufprogramm ab 1. Juli 2022 zu starten. Im
Rahmen des Programms können maximal bis zu 4.103.732 eigene Aktien der
Bilfinger SE zu einem maximal aufzuwendenden Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) von 100 Millionen Euro über die Börse erworben werden.
Das Programm wird längstens bis zum 17. März 2023 laufen.

Damit macht die Bilfinger SE von der durch die ordentliche Hauptversammlung
vom 11. Mai 2022 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 10. Mai
2027 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen mit
der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien
zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE
bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG
zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der
Bilfinger SE entfallen. Die Gesellschaft hält aus früheren
Aktienrückkaufprogrammen aktuell 203.924 eigene Aktien (ca. 0,50 % des
Grundkapitals).

Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 zulässigen
Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
orientieren. Die Bilfinger SE behält sich das Recht vor, das
Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.

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13.05.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
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Quelle: dpa-AFX

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