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DGAP-Adhoc: BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie fest (deutsch)

DGAP-Adhoc: BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie fest (deutsch)
Bike24 -%
22.06.2021 ‧ dpa-Afx

BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie fest

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DGAP-Ad-hoc: BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Börsengang
BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie
fest

22.06.2021 / 20:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE
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BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie
fest

Dresden, 22. Juni 2021 - Die Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft" oder,
zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "BIKE24") hat den endgültigen
Preis für ihre Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie festgelegt.

Die Privatplatzierung umfasste 6,7 Millionen neue Inhaberaktien aus einer
Kapitalerhöhung. Außerdem wurden 12,0 Millionen Inhaberaktien hauptsächlich
aus dem Bestand des aktuellen Mehrheitseigentümers, einer mit dem
europäischen Riverside Fonds verbundenen Gesellschaft, bei internationalen
institutionellen Investoren platziert. Im Rahmen einer Mehrzuteilung wurden
weitere 2,8 Millionen bestehende Aktien platziert. Das gesamte
Platzierungsvolumen beläuft sich auf 322 Millionen Euro.

Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 25. Juni
2021 unter dem Handelssymbol BIKE und der internationalen
Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A3CQ7F4 beginnen.

Investor Relations:
Thomas Schnorrenberg
E-Mail: ir@bike24.net
+49 151 46531317

Haftungsausschluss
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Wertpapiere") der Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten
Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die
Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur
aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der
"Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere
sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird
kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung
genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen in
Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien,
Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch
zum Kauf angeboten werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot wird
nicht erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Wertpapiere von der
Gesellschaft sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der
nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) veröffentlicht wurde und auf der Webseite von der Gesellschaft
kostenfrei erhältlich ist.
Jegliches in dieser Veröffentlichung erwähntes Angebot wird in
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten
Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im
Sinne des Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, im Fall des
Vereinigten Königreichs, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act
2018 Teil des nationalen Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich
dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i)
professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils
geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies",
"unincorporated associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine
Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von
Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang
mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig
übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an
Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht
handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede
Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument
bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und
Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im
Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten",
"planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen",
"projizieren", oder "abzielen" oder der Verneinung dieser Wörter oder
anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu
erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen,
Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen
Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen
unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine
Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder
sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-,
Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten
unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften
beabsichtigen weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken noch deren
jeweilige verbundene Unternehmen oder andere Personen, in die Zukunft
gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu
überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen,
ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft
neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen
sie eine derartige Verpflichtung.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh.
Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch in der gültigen Fassung in Verbindung
mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März
2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des
Marktkurses der Aktien der Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft") während
des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem
der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich
dem 25. Juni 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem
Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der
Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet,
Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen kann über Xetra durchgeführt
werden.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % tatsächlich platzierten
neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die
"Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem
Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für
Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter
Provisionen eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der
Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit
Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist
der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der
Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn
eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den
Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen
von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes
Refreshing the Shoe).

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE, INVESTOREN
SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN
AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN
ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.

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22.06.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BIKE24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1210840

Notierung im Prime Standard vorgesehen / Intended to be listed

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1210840 22.06.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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