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DGAP-Adhoc: bet-at-home.com AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 (deutsch)

DGAP-Adhoc: bet-at-home.com AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 (deutsch)
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19.07.2021 ‧ dpa-Afx

bet-at-home.com AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021

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DGAP-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
bet-at-home.com AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das
Geschäftsjahr 2021

19.07.2021 / 19:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Düsseldorf, 19. Juli 2021. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag und das
Ergebnis des bet-at-home.com AG Konzerns werden aufgrund der
Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2021 und vor dem Hintergrund der
nachfolgenden Einflussfaktoren im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zur im
Februar 2021 prognostizierten Bandbreite aus heutiger Sicht wie folgt
erwartet:

* Brutto-Wett- und Gamingertrag: 100 Mio. EUR bis 110 Mio. EUR (zuvor: 106
Mio. EUR bis 118 Mio. EUR)

* EBITDA: 8 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR (zuvor: 18 Mio. EUR bis 22 Mio. EUR)

Umsatz- und ergebniswirksamer Einflussfaktor ist dabei zunächst die
Implementierung der Bedingungen der im November 2020 erhaltenen bundesweiten
Sportwettenlizenz im Kernmarkt Deutschland, die der bet-at-home.com AG
Konzern im Februar 2021 mittels einer eigenen Deutschland-Plattform für
deutsche Kunden umsetzte. Bisher haben aber noch nicht alle deutschen
Bestandskunden den erforderlichen Prozess der Neuregistrierung und
Verifizierung der Spielerkonten auf der neuen Plattform durchlaufen, so dass
die Spieleraktivität noch nicht an vorhergehende Geschäftsjahre anknüpfen
konnte. Daher blieben auch die Wetteinsätze auf die
Fußball-Europameisterschaft von Juni bis Juli 2021 in Deutschland hinter den
Erwartungen. Wenngleich durch die Migration erhebliche langfristige
Rechtssicherheit im Kernmarkt Deutschland gewonnen werden konnte, wird die
anstehende Umsetzung von produktübergreifenden monatlichen Einsatzlimits für
die Segmente Online-Sportwette und Online-Gaming in den kommenden Monaten
voraussichtlich zu weiteren Umsatzeinbußen in Deutschland führen. Darüber
hinaus entwickelte sich das Segment Online-Gaming in Deutschland bisher bei
Einhaltung aller erforderlichen behördlichen Auflagen unter den Erwartungen.

Im polnischen Markt sah sich der bet-at-home.com AG Konzern seit Juli 2017
Vollzugsbestrebungen seitens der Behörden ausgesetzt, die sowohl
IP-Blocking- als auch Payment Blocking-Maßnahmen umfassten. Der
bet-at-home.com AG Konzern hatte ursprünglich sein Angebot weiter
aufrechterhalten und ist gegen die diskriminierenden Regelungen gerichtlich
vorgegangen. Aufgrund rechtlicher Verschärfungen beabsichtigt der
bet-at-home.com AG Konzern nun, einen Antrag auf Erteilung einer
Sportwettenkonzession auch in Polen zu stellen. Ein weiteres Anbieten am
polnischen Markt findet seit dem 01.06.2021 nicht mehr statt, denn dieses
hätte den Ausschluss von künftigen Lizenzierungsverfahren in Polen nach sich
gezogen. Auch hieraus ergibt sich ein über die bisherigen Beschränkungen in
Polen hinausgehender negativer Umsatz- und ergebniswirksamer Einflussfaktor
im zweiten Halbjahr 2021.

Ergebnisbelastend wirkt sich zudem aus, dass - wie bereits berichtet - eine
maltesische Konzerngesellschaft in Österreich Ansprüchen von Kunden auf
Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt ist. Mit Ende des
1. Halbjahres 2021 waren in Österreich Gerichtsverfahren mit einem
Gesamtstreitwert von etwa EUR 11 Millionen anhängig (31.12.2020: EUR 4,8
Millionen). Der bet-at-home.com AG Konzern erachtet das Online-Casino
Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung als
europarechtswidrig und sieht sich demnach als rechtmäßiger Anbieter. Dies
wird laufend mit entsprechenden Gutachten renommierter Experten untermauert.
Dennoch entschieden die österreichischen Gerichte in den unteren Instanzen
im ersten Halbjahr 2021 zugunsten der Kunden und bejahen eine Rückerstattung
von Spielverlusten aufgrund der fehlenden österreichischen
Glücksspielkonzession. Dabei werden - entgegen den strikten Vorgaben durch
den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - von den österreichischen Gerichten
zurzeit keine inhaltlichen Prüfungen zur Rechtmäßigkeit des
Glücksspielmonopols vorgenommen, sondern in der Regel auf frühere
höchstgerichtliche Rechtsprechungen verwiesen, wobei aktuell Höchstgerichte
entsprechende Berufungen ebenso mit früheren Höchstgerichtsurteilen
begründend abweisen.

Nicht zuletzt aufgrund der aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (u.a.
Beschluss "Fluctus et Fluentum") abgeleiteten Erforderlichkeit einer
wiederkehrenden Überprüfung auch durch die österreichischen Gerichte, die
nach Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns derzeit nicht in gebotenen
Umfang stattfindet, geht der bet-at-home.com AG Konzern von einer positiven
Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere bei den Obergerichten in den
Rechtsmittelinstanzen, bis Ende des ersten Halbjahres 2022 aus. Die
Rechtsauffassung des bet-at-home.com AG Konzerns, d.h. die Rechtswidrigkeit
des österreichischen Monopols und damit die Rechtmäßigkeit des eigenen
Glückspielangebots, wird dabei von anerkannten Juristen bzw.
Universitätsprofessoren bestätigt.

Zum 30. Juni 2021 wurde auf Grund der derzeitigen Rechtsprechungspraxis in
den unteren Instanzen gleichwohl eine Rückstellung in Höhe von EUR 3,2
Millionen dotiert, wobei hier auch die Nebenkosten der Verfahren, wie
Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, berücksichtigt sind. Das aus den
Rechtsstreitigkeiten resultierende Gesamtrisiko kann die Vermögens- Finanz-
und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns aber auch noch weitergehend
signifikant negativ beeinflussen.

Über bet-at-home.com:
Der bet-at-home.com AG Konzern ist im Bereich Online-Sportwetten und
Online-Gaming tätig. Mit 5,4 Millionen registrierten Kunden zählt das an der
Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen mit seinen
Tochtergesellschaften zu den erfolgreichsten Glücksspielanbietern der
Europäischen Union. bet-at-home verfügt über Gesellschaften in Deutschland,
Österreich, Malta und Gibraltar. Zum Stichtag 31. März 2021 trugen 283
Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei. Über seine
maltesischen Gesellschaften hält der Konzern Online-Sportwetten- und
Online-Glücksspiellizenzen. Die Lizenzen berechtigten das Unternehmen
jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und
Online-Casinos. Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic
Everest SAS Group, einer führenden französischen Gruppe im Bereich
Online-Sportwetten und Online-Gaming. bet-at-home ist für sämtliche
Konzerngesellschaften in Deutschland, Österreich und Malta nach ISO/IEC
27001:2013 zertifiziert.

Kontakt:
Mag. Klaus Fahrnberger
Head of Investor Relations
+49 211 545 598 77
ir@bet-at-home.com
www.bet-at-home.ag

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19.07.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: bet-at-home.com AG
Tersteegenstrasse 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 17934 770
Fax: +49 211 17934 757
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Internet: www.bet-at-home.ag
ISIN: DE000A0DNAY5
WKN: A0DNAY
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1220079

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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