BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schlägt Kapitalerhöhung vor und beruft hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung ein
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Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schlägt Kapitalerhöhung vor und beruft
hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung ein
17.02.2021 / 09:44 CET/CEST
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Schrobenhausen - Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN
DE0005168108) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen,
kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser
eine reguläre Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der
Gesellschaft von zurzeit 80.301.417,61 EUR, eingeteilt in 18.844.066 auf den
Inhaber lautenden Stückaktien, um bis zu 30.885.149,15 EUR durch Ausgabe von
bis zu 7.247.715 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von
Stammaktien (mit Stimmrecht) durch einheitliche gemischte Bar- und/oder
Sachkapitalerhöhung erhöht werden. Den Aktionären soll dabei das gesetzliche
Bezugsrecht gewährt werden. Auf Seiten der Altaktionäre haben sowohl die
Familie Bauer (die zusammen derzeit 43,81 % der Aktien und Stimmrechte
halten) als auch die Doblinger Beteiligung GmbH (die derzeit 19,84 % der
Aktien und Stimmrechte hält) ihr Interesse bekundet, sich an der
Kapitalerhöhung in wesentlichem Umfang zu beteiligen.
Die außerordentliche Hauptversammlung soll voraussichtlich am 31. März 2021
stattfinden. Die Gesellschaft wird nunmehr unverzüglich eine entsprechende
Einberufungsbekanntmachung veröffentlichen. Es ist geplant, diese
Hauptversammlung gemäß den Vorgaben der COVID-19-Gesetzgebung virtuell
durchzuführen.
Durch die Kapitelerhöhung möchte die BAUER Aktiengesellschaft Ihre
Eigenkapitalbasis erhöhen und die Bilanzrelationen weiter verbessern.
Aufgrund eines größeren Verlustes im Geschäftsjahr 2019 (-36,6 Mio. EUR)
sowie durch das von der Corona-Pandemie geprägte Jahr 2020, das nach
heutigem Kenntnisstand entsprechend der letzten Prognose für das
Nachsteuerergebnis - deutlich besser als im Vorjahr und besser als -20 Mio.
EUR - beendet wurde, ist die Eigenkapitalquote zurückgegangen.
Wichtige Hinweise
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durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner
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Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der
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Quelle: dpa-AFX