AUTO1 Group SE: AUTO1 Group legt finalen Angebotspreis auf 38,00 EUR je Aktie fest
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DGAP-Ad-hoc: AUTO1 Group SE / Schlagwort(e): Börsengang
AUTO1 Group SE: AUTO1 Group legt finalen Angebotspreis auf 38,00 EUR je Aktie
fest
02.02.2021 / 16:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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AUTO1 Group legt finalen Angebotspreis auf 38,00 EUR je Aktie fest
Berlin, 2. Februar 2021 - Die AUTO1 Group SE (die "Gesellschaft" und
zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "AUTO1 Group"), hat den finalen
Angebotspreis für ihren Börsengang (das "Angebot") auf 38,00 EUR je Aktie am
obersten Ende der Preisspanne festgelegt. Der Handel mit den Aktien der
Gesellschaft wird voraussichtlich ab dem 4. Februar 2021 im regulierten
Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem
Handelssymbol AG1 und der ISIN DE000A2LQ884 beginnen.
Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 26.315.790 neu ausgegebene, auf den
Inhaber lautende Stückaktien zugeteilt, um die angestrebten Bruttoerlöse in
Höhe von rund 1 Mrd. EUR zu erreichen. Außerdem wurden 15.625.000 bestehende
Inhaberaktien und 6.291.118 Mehrzuteilungsaktien von derzeitigen Aktionären
zugeteilt.
Auf Basis des Angebotspreises beläuft sich die Marktkapitalisierung der
Gesellschaft auf rund 7,9 Mrd. EUR (nach der Ausgabe weiterer neuer Aktien an
bestimmte Inhaber eines Wandeldarlehens). 23,2 % des Grundkapitals der
Gesellschaft (nach dem Börsengang unter Annahme der vollständigen Ausübung
der Greenshoe Option) wurden im Zusammenhang mit dem Angebot platziert.
Investor Relations
Philip Reicherstorfer
Director Corporate Finance
Tel: +49 (0)30 - 2016 38 213
ir@auto1-group.com
AUTO1 Group SE | Bergmannstrasse 72 | 10961 Berlin | Deutschland
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in
bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und
Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia),
Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder
ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots
oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach
dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der
"Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch
nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund
einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien
der AUTO1 Group SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten findet
nicht statt.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der AUTO1 Group SE dar. Ein
öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich auf der Basis des
veröffentlichten Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge
dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen
Wertpapiere der AUTO1 Group SE sollte nur auf der Grundlage des
Wertpapierprospektes erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist auf der Webseite
der AUTO1 Group SE www.auto1-group.com im Bereich Investor Relations
kostenfrei erhältlich.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund
des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und
die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in
der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften,
Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen
werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese
Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die
keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung
nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder
Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Goldman
Sachs für Rechnung der Underwriter als Stabilisierungsmanager (der
"Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft
möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im
Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen
auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des
Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der
Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 4.
Februar 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem
Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der
Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet,
Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse
Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse
Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX
Exchange durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO angebotenen
neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die
"Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem
Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für
Rechnung der Underwriter zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter
Provisionen eine Anzahl von 6.291.118 Aktien der Gesellschaft zu erwerben,
die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option").
Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt
wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung
der Underwriter während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn
eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den
Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen
von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes
Refreshing the Shoe).
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und
Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen
enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und
Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und
Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die
tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse
wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind;
weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie
auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser
Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser
Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur
zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass weder die
Gesellschaft noch BNP PARIBAS ("BNP PARIBAS"), Citigroup Global Markets
Europe AG ("Citigroup"), Goldman Sachs Bank Europe SE ("Goldman Sachs"),
Deutsche Bank Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank"), Barclays Bank Ireland
PLC ("Barclays"), HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ("HSBC"), Numis Securities
Limited ("Numis Securities Limited"), RBC Capital Markets (Europe) GmbH
("RBC Capital Markets"), Crédit Agricole Corporate and Investment Bank
("Crédit Agricole Corporate and Investment Bank"), COMMERZBANK
Aktiengesellschaft ("COMMERZBANK"), Mizuho Securities Europe GmbH ("Mizuho")
und Wells Fargo Securities, LLC ("Wells Fargo") (zusammen, die
"Konsortialbanken") irgendeine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht
gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder
solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Sowohl die Gesellschaft als auch die Konsortialbanken und ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jedwede Verpflichtung oder
Verantwortung ab, irgendeine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu
überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen
oder aus anderen Gründen.
Einige Quellen der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Marktdaten wurden
vor dem erneuten Ausbruch der COVID-19-Pandemie erstellt und sind für die
möglichen Auswirkungen der nachfolgenden Entwicklungen nicht aktualisiert
worden. Die Gesellschaft und die Konsortialbanken sind nicht in der Lage
festzustellen, ob die Dritten, die solche Quellen vorbereitet haben, ihre
Schätzungen und Prognosen aufgrund der möglichen weiteren Auswirkungen von
COVID-19 auf künftige Marktentwicklungen aktualisieren werden.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und für
niemanden sonst im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien der
Gesellschaft (das "Angebot"). Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die
Konsortialbanken niemanden sonst als ihren Klienten betrachten und sind
abgesehen von der Gesellschaft niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den
Schutz zu bieten, den sie ihren Klienten bieten, oder Beratung im
Zusammenhang mit dem Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder
anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen
oder anderen Themen zu gewähren.
Im Zusammenhang mit dem Angebot könnten die Konsortialbanken sowie ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen selbst Teile der im Rahmen des Angebots
angebotenen Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien sowie
andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit in Zusammenhang stehende
Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf
anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im International Offering
Memorandum, sobald dieses veröffentlicht ist, auf die Aktien der
Gesellschaft, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise
gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben,
Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die
Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser
Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus könnten die Konsortialbanken sowie ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich von Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren
abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken sowie seine
verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben,
halten oder veräußern könnten. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den
Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und
regulatorisch geforderte Maß hinaus offenzulegen.
Weder die Konsortialbanken noch ihre jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter,
Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder
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ISIN: DE000A2LQ884
WKN: A2LQ88
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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EQS News ID: 1165174
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Quelle: dpa-AFX