Atlas Copco startet Squeeze-Out Verfahren
^
DGAP-Ad-hoc: ISRA VISION AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Atlas Copco startet Squeeze-Out Verfahren
03.08.2020 / 08:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Atlas Copco startet Squeeze-Out Verfahren
Darmstadt, 03. August 2020 - Die Atlas Copco Germany Holding AG hat dem
Vorstand der ISRA VISION AG heute das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1
und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren
zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer
Verschmelzung der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG
durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und
zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des
Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der ISRA VISION AG über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG
beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Atlas
Copco Germany Holding AG den übrigen ISRA-Aktionären für die Übertragung der
Aktien gewähren wird, wird die Atlas Copco Germany Holding AG zu einem
späteren Zeitpunkt mitteilen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe
nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der
Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG
erfolgen soll.
Im Rahmen der Fusion wird die neu gegründete Atlas Copco Germany Holding AG
ihren Sitz von Essen nach Darmstadt verlegen und in ISRA VISION AG
umbenannt. Die Governance-Struktur und die Besetzung von Vorstand und
Aufsichtsrat werden wie im Business Combination Agreement zwischen Atlas
Copco und ISRA VISION geregelt, umgesetzt. Im Zuge der Verschmelzung werden
alle Mitarbeiter per Gesetz auf die neue ISRA VISION übergehen.
Die Atlas Copco Germany Holding AG hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung
von 92,19 Prozent am Grundkapital der ISRA VISION AG hält und damit
Hauptaktionärin i.S.d. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem
zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der ISRA VISION AG und der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister des Sitzes der Atlas Copco Germany Holding AG bzw. der ISRA
VISION AG ab.
Weitere Informationen
ISRA VISION AG
Industriestraße 14
64297 Darmstadt
Germany
Tel.: +49 (0) 6151 948 - 0
Fax: +49 (0) 6151 948 - 140
Internet: www.isravision.com
Investor Relations
E-Mail: investor@isravision.com
Melanie Böttcher
Tel.: +49 (0) 6151 948 - 209
Susanne Becht
Tel.: +49 (0) 6151 948 - 212
---------------------------------------------------------------------------
03.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ISRA VISION AG
Industriestr. 14
64297 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0)6151 9 48-0
Fax: +49 (0)6151 9 48-140
E-Mail: investor@isravision.com
Internet: www.isravision.com
ISIN: DE0005488100
WKN: 548810
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1107995
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1107995 03.08.2020 CET/CEST
°
Quelle: dpa-AFX