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DGAP-Adhoc: AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (deutsch)

DGAP-Adhoc: AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (deutsch)
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03.08.2021 ‧ dpa-Afx

AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

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DGAP-Ad-hoc: AKASOL AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

03.08.2021 / 10:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

Darmstadt, 03.08.2021 - Dem Vorstand der AKASOL AG ("AKASOL"; ISIN
DE000A2JNWZ9) ist gestern das förmliche Verlangen der ABBA BidCo AG mit Sitz
in Frankfurt am Main ("ABBA BidCo") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG
in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die ABBA
BidCo in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der AKASOL
auf die ABBA BidCo durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher
Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten
nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der AKASOL
über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die
ABBA BidCo beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe
nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der
Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AKASOL als
übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen
Barabfindung, die die ABBA BidCo den übrigen Aktionären der AKASOL für die
Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die ABBA BidCo zu einem späteren
Zeitpunkt mitteilen.

Die ABBA BidCo hält nach eigenen Angaben 5.634.459 Aktien der AKASOL. Dies
entspricht einem Anteil von rund 92,94 Prozent am Grundkapital der AKASOL.
Die ABBA BidCo ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5
Satz 1 UmwG.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von
dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der AKASOL und der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister des Sitzes der AKASOL bzw. der ABBA BidCo ab.

Die AKASOL wird den verlangten Übertragungsbeschluss auf die Tagesordnung
der nächsten außerordentlichen Hauptversammlung setzen.

Kontakt Investor Relations:

cometis AG
Georg Grießmann
Telefon: +49 (0) 611 205855 - 61
E-Mail: griessmann@cometis.de

Kontakt Unternehmenskommunikation:

AKASOL AG
Morvyn Lipinski
Telefon: +49 (0) 6151 800500 - 440
E-Mail: morvyn.lipinski@akasol.com

Über AKASOL:

AKASOL ist ein führender deutscher Entwickler und Hersteller von
Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batteriesystemen für Busse,
Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Industriefahrzeuge, Schiffe und Boote
sowie Anbieter von Komplettlösungen. Mit 30 Jahren Erfahrung ist AKASOL ein
Pionier in der Entwicklung und Herstellung von
Lithium-Ionen-Batteriesystemen für kommerzielle Anwendungen. Die Aktien der
AKASOL AG werden seit dem 29. Juni 2018 im Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelt.

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03.08.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AKASOL AG
Kleyerstraße 20
64295 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 6151/800 500
E-Mail: info@akasol.com
Internet: www.akasol.com
ISIN: DE000A2JNWZ9
WKN: A2JNWZ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1223579

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Quelle: dpa-AFX

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