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DGAP-Adhoc: AKASOL AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 119,16 festgelegt (deutsch)

DGAP-Adhoc: AKASOL AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 119,16 festgelegt (deutsch)
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29.10.2021 ‧ dpa-Afx

AKASOL AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 119,16 festgelegt

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DGAP-Ad-hoc: AKASOL AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
AKASOL AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs
auf EUR 119,16 festgelegt

29.10.2021 / 19:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

AKASOL AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs
auf EUR 119,16 festgelegt

Darmstadt, 29.10.2021 - Die ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main
("ABBA BidCo") hat dem Vorstand der AKASOL AG ("AKASOL"; ISIN DE000A2JNWZ9)
heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der außerordentlichen
Hauptversammlung der AKASOL zur Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die ABBA BidCo gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt.

Die ABBA BidCo hält derzeit 92,95 % des Grundkapitals der AKASOL und ist
damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die ABBA BidCo
hat die Barabfindung in Höhe von EUR 119,16 je Aktie der AKASOL festgelegt.
Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der
gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat jedoch bereits in Aussicht
gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten
Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
zwischen der AKASOL und der ABBA BidCo sind für den 1. November 2021
geplant. Die außerordentliche Hauptversammlung der AKASOL, die einen
Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
AKASOL auf die ABBA BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR
119,16 je Aktie der AKASOL fassen soll, wird voraussichtlich am 17. Dezember
2021 stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von
dem zustimmenden Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AKASOL
und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister am Sitz der AKASOL sowie von der Eintragung der
Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der ABBA BidCo ab.

Kontakt Investor Relations:

cometis AG
Georg Grießmann
Telefon: +49 (0) 611 205855 - 61
E-Mail: griessmann@cometis.de

Kontakt Unternehmenskommunikation:

AKASOL AG
Morvyn Lipinski
Telefon: +49 (0) 6151 800500 - 440
E-Mail: morvyn.lipinski@akasol.com

Über AKASOL:

AKASOL ist ein führender deutscher Entwickler und Hersteller von
Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batteriesystemen für Busse,
Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Industriefahrzeuge, Schiffe und Boote
sowie Anbieter von Komplettlösungen. Mit 30 Jahren Erfahrung ist AKASOL ein
Pionier in der Entwicklung und Herstellung von
Lithium-Ionen-Batteriesystemen für kommerzielle Anwendungen. Die Aktien der
AKASOL AG werden seit dem 29. Juni 2018 im Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelt.

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AKASOL AG
Kleyerstraße 20
64295 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 6151/800 500
E-Mail: info@akasol.com
Internet: www.akasol.com
ISIN: DE000A2JNWZ9
WKN: A2JNWZ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1244983

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Quelle: dpa-AFX

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