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DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC: Klage (deutsch)

DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC: Klage (deutsch)
25.06.2021 ‧ dpa-Afx

Air Berlin PLC: Klage

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DGAP-Ad-hoc: Air Berlin PLC i.I. / Schlagwort(e): Rechtssache
Air Berlin PLC: Klage

25.06.2021 / 17:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC wird gegen die Clearstream Banking AG
Klage erheben auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung
weitergehender Haftung als Gesellschafterin der Air Berlin nach Wegfall der
Anerkennung der Air Berlin PLC als Gesellschaft englischen Rechts in
Deutschland aufgrund des Brexit

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)

London, 25. Juni 2021 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air
Berlin PLC hat heute dem Board of Directors der Air Berlin PLC mitgeteilt,
dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss der Air Berlin PLC heute
entschieden hat, im Laufe des Tages Klage auf Zahlung von rund EUR 497,8
Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten der
Air Berlin PLC - auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin
PLC & Co. Luftverkehrs KG - gegen die Clearstream Banking AG beim
Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.

Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream
Banking AG als Aktionärin der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin
PLC - neben anderen Aktionären einer weiteren Aktiengattung (class A shares)
- im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich (Register
of Members) eingetragen ist. Die Clearstream Banking AG hält diese Aktien
für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC
erworben haben und in Wertpapierdepots halten.

Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) und des Ablaufs der
Übergangsperiode zum 31. Dezember 2020 gilt der EU-rechtliche Grundsatz der
Niederlassungsfreiheit nicht mehr für nach englischem Recht gegründete
Unternehmen wie die Air Berlin PLC, die als Aktiengesellschaft nach dem
Recht von England und Wales (Public Limited Company) gegründet wurde und
ihren Satzungssitz in England hat. Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung
des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden
Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht
mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public
Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche
Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren.

Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG
nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft
bürgerlichen Rechts. Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt
der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle
festgestellten Beträge geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu
lassen, dass die Clearstream Banking AG zur Zahlung der weiteren, zur
Befriedigung der Insolvenzgläubiger der Air Berlin PLC sowie der
Insolvenzgläubiger und bestimmter Massegläubiger der Air Berlin PLC & Co.
Luftverkehrs KG erforderlichen Beträge dem Grunde nach verpflichtet ist.
Nach vorsichtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters werden sich diese
weiteren Beträge auf mindestens EUR 1 Mrd. belaufen.

Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben
die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine
Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen.

Mitteilende Person:
Michael Lucht, Director
E-Mail: ir@airberlin.com

Air Berlin PLC i.I. c/o Browne Jacobson LLP, 6 Bevis Marks, Bury Court,
London, EC3A 7BA, United Kingdom; ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie),
Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, General Standard); ISIN
DE000AB100B4 (Anleihe April 2011 und Januar 2014) Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051719786 (EUR-Anleihe Mai 2014),
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051723895 (CHF-Anleihe
Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN DE000A19DMC0
(Wandelanleihe 2017), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Air Berlin PLC i.I.
6 Bevis Marks, Bury Court
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Telefon: +49 (0)30 3434 0
E-Mail: ir@airberlin.com
Internet: www.airberlin.com
ISIN: GB00B128C026, DE000AB100B4, DE000A1HGM38, XS1051719786,
XS1051723895, DE000A19DMC0
WKN: AB1000
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
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Quelle: dpa-AFX

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