ADVA Optical Networking SE und ADTRAN, Inc., unterzeichnen eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss und ein Umtauschangebot für alle ADVA-Aktien
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Firmenzusammenschluss
ADVA Optical Networking SE und ADTRAN, Inc., unterzeichnen eine Vereinbarung
über einen Unternehmenszusammenschluss und ein Umtauschangebot für alle
ADVA-Aktien
30.08.2021 / 13:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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ADVA Optical Networking SE und ADTRAN, Inc., unterzeichnen eine Vereinbarung
über einen Unternehmenszusammenschluss und ein Umtauschangebot für alle
ADVA-Aktien
München, Deutschland, 30. August 2021. ADVA Optical Networking SE ("ADVA")
und ADTRAN, Inc. ("ADTRAN") haben heute eine Zusammenschlussvereinbarung
(Business
Combination Agreement - "BCA") getroffen, mit der ein global führender
Anbieter von Ende-zu-Ende Glasfasernetzwerklösungen für Netzbetreiber,
Unternehmen und Behörden geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des
Unternehmenszusammenschlusses sollen ADVA und ADTRAN unter einer neuen
Holdinggesellschaft zusammengeführt werden, die von ADTRAN als
Tochtergesellschaft gegründet worden ist und die eine Börsennotierung an der
NASDAQ und der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen wird ("HoldCo"). Im
BCA ist vorgesehen, dass ADVA und ADTRAN jeweils eine unmittelbare
Tochtergesellschaft der HoldCo werden; ADTRAN aufgrund einer Verschmelzung
nach US-Recht und ADVA durch ein öffentliches Umtauschangebot ("Angebot") an
alle ADVA-Aktionäre. Die HoldCo hat unmittelbar nach Abschluss der
Zusammenschlussvereinbarung ihre Absicht zur Abgabe eines freiwilligen
Übernahmeangebots in Gestalt eines Umtauschangebots nach § 10 Absatz 1 Satz
1, Absatz 3 WpÜG bekanntgegeben.
Gemäß den Bedingungen des Angebots wird jede ADVA-Aktie gegen 0,8244
HoldCo-Aktien getauscht, was einem Wert von EUR 17,17 pro Aktie entspricht,
basierend auf dem ADTRAN-Schlusskurs von USD 24,57 sowie einer Prämie von 33
% auf den ADVA-Schlusskurs, jeweils zum 27. August 2021, dem letzten
Handelstag vor der Unterzeichnung des BCA. Auf der Basis von
volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskursen beträgt das Angebot EUR
14,98 pro ADVA-Aktie, basierend auf dem volumengewichteten
Drei-Monats-Durchschnittskurs von ADTRAN vom 27. August 2021. Dies
entspricht einer Prämie von 22 % auf den volumengewichteten
Drei-Monats-Durchschnittskurs von ADVA im gleichen Zeitraum, einem
Eigenkapitalwert von EUR 789 Millionen und einem Unternehmenswert von EUR
759 Millionen, was einem impliziten Multiple von 1,3x des LTM-Umsatzes zum
30. Juni 2021 entspricht. Die ADTRAN Aktien werden im Verhältnis eins zu
eins in Aktien der neuen Holdinggesellschaft eingetauscht. Sollten sämtliche
ADVA-Aktionäre das Angebot annehmen, wären nach Vollzug des
Unternehmenszusammenschlusses die ADVA-Aktionäre mit etwa 46% und die ADTRAN
Aktionäre mit etwa 54% an der HoldCo beteiligt.
Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten oder dritten Quartal 2022
erwartet und wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören die
Erteilung aller erforderlichen kartellrechtlichen und
außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben, die Erreichung einer
Mindestannahmeschwelle von 70% der ausgegebenen ADVA-Aktien, die Zustimmung
der Hauptversammlung von ADTRAN, die Nichtvornahme bestimmter Handlungen
seitens ADVA sowie den Nichteintritt bestimmter wesentlicher nachteiliger
Ereignisse und andere übliche Vollzugsbedingungen.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von ADVA begrüßen das
Angebot. Vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, ihrer Sorgfalts-
und sämtlicher anderer gesetzlichen Pflichten beabsichtigten sie, das
Umtauschangebot zu unterstützen.
Im Hinblick auf den geplanten Zusammenschluss hat die HoldCo mit der EGORA
Holding GmbH und deren hundertprozentigen Tochtergesellschaft EGORA
Investment GmbH eine verbindliche Vereinbarung (irrevocable undertaking)
geschlossen, in der diese sich verpflichtet haben, das Umtauschangebot für
Aktien anzunehmen, die insgesamt etwa 13,7 % des Grundkapitals von ADVA
ausmachen.
Das zusammengeschlossene Unternehmen wird unter dem Namen ADTRAN Holdings,
Inc. geführt werden und sein globales Headquarter in Huntsville, Alabama
haben. Das europäische Headquarter soll sich in Planegg/Martinsried bei
München befinden. Das "Board of Directors" der HoldCo soll nach dem Closing
aus neun Personen bestehen und mit drei Vertretern von ADVA und sechs
Vertretern von ADTRAN besetzt sein. Thomas Stanton, ADTRANs Chairman und
CEO, soll nach dem Vollzug der Transaktion dieselbe Funktion bei dem
zusammengeschlossenen Unternehmen übernehmen. ADVAs CEO, Brian Protiva, wird
in die Rolle des Executive Vice Chairman wechseln. Aus ADVAs Aufsichtsrat
sollen der Vorsitzende Nikos Theodosopoulos und Johanna Hey Mitglieder des
Board of Directors des neuen Unternehmens werden. ADTRANs CFO, Michael
Foliano, wird seine aktuelle Rolle behalten und ADVAs CTO, Christoph
Glingener, soll die gleiche Funktion bei dem zusammengeschlossenen
Unternehmen übernehmen.
Auf Basis der veröffentlichten Geschäftsergebnisse für die zwölf Monate vor
dem 30. Juni 2021 wird das zusammengeschlossene Unternehmen jährliche
Umsätze von ca. USD 1,2 Milliarden erwirtschaften. Mit dem Zusammenschluss
streben ADVA und ADTRAN innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der
Transaktion jährliche Synergien von ca. USD 52 Millionen vor Steuern an. Zur
Erreichung dieser Synergien werden Einmalaufwendungen in Höhe von ca. USD 37
Millionen erwartet, wobei die Transaktionskosten der Parteien bereits
eingerechnet sind.
Investorenkontakt:
Steven Williams
t: +49 89 890 66 59 18
ir@adva.com
Pressekontakt:
Gareth Spence
Tel.: +44 1904 69 93 58
public-relations@adva.com
Wichtige Informationen für Anleger und Wertpapierinhaber
Diese Ankündigung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Aktien noch eine
Aufforderung zu einer Stimmabgabe oder Zustimmung dar. Es stellt weder einen
Angebotsprospekt noch ein einem solchen Angebotsprospekt gleichstehendes
Dokument dar. Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts
angeboten, der den Anforderungen der Section 10 des US-Wertpapiergesetzes
von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in seiner jeweils geltenden Fassung,
genügt sowie den Anforderungen anwendbaren europäischen und deutschen
Rechts.
Im Zusammenhang mit der angestrebten Transaktion zwischen ADTRAN und ADVA,
wird erwartet, dass Acorn HoldCo, Inc. ("Acorn HoldCo") ein Registration
Statement (Form S-4) bei der SEC einreichen wird, welches Folgendes
beinhalten wird: (1) ein proxy statment von ADTRAN, das zugleich auch den
Prospekt für Acorn HoldCo darstellen wird, sowie (2) einen Angebotsprospekt
von Acorn HoldCo, der im Zusammenhang mit dem Angebot von HoldCo-Aktien für
den Erwerb der von US-Aktionären gehaltenen ADVA-Aktien verwendet werden
soll. Sobald verfügbar, wird ADTRAN das proxy statement/den Prospekt für
Zwecke des Beschlusses der ADTRAN-Aktionäre über den Merger von ADTRAN und
einer mittelbaren hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Acorn HoldCo
auf dem Postweg an seine Aktionäre übersenden und wird Acorn HoldCo den
Angebotsprospekt im Zusammenhang mit dem Angebot von Acorn HoldCo zum Erwerb
aller ausstehenden ADVA-Aktien an die ADVA-Aktionäre in den Vereinigten
Staaten senden. Es wird erwartet, das Acorn HoldCo auch eine
Angebotsunterlage bei der BaFin einreichen wird.
Anleger und Wertpapierinhaber von ADTRAN und ADVA werden dringend gebeten,
das proxy statement/den Prospekt, die Angebotsunterlage sowie andere
Dokumente, die bei der SEC eingereicht werden, vollständig und aufmerksam zu
lesen, sobald diese verfügbar sind, weil darin wichtige Informationen
enthalten sein werden.
Anleger und Wertpapierinhaber werden Exemplare des proxy statement/des
Prospekts (sobald verfügbar) sowie weiterer Dokumente, die von ADTRAN oder
Acorn HoldCo bei der SEC eingereicht wurden, auf der von der SEC
unterhaltenen Internetseite www.sec.gov kostenlos abrufen können. Exemplare
der von ADTRAN bei der SEC eingereichten Dokumente werden auf der Seite
https://investors.adtran.com unter der Überschrift "SEC Filings" kostenlos
abrufbar sein. Darüber hinaus wird eine deutschsprachige Fassung der
Angebotsunterlage im Wege der Bekanntgabe im Internet unter
www.acorn-offer.com sowie durch das Vorhalten kostenfreier Exemplare beim
Settlement Agent veröffentlicht werden. Eine unverbindliche, von der BaFin
nicht geprüfte englische Übersetzung der Angebotsunterlage wird außerdem im
Internet und www.acorn-offer.com erhältlich sein.
Ausgewählte Information zu den Teilnehmern
ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo sowie deren jeweilige Organmitglieder können
im Rahmen des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses möglicherweise als
Teilnehmer einer proxy-solicitation gegenüber Aktionären von ADTRAN
angesehen werden. Angaben zu den Personen, bei denen es sich nach den
Vorschriften der SEC um Teilnehmer einer proxy-solicitation gegenüber den
Aktionären von ADTRAN im Zusammenhang mit dem angestrebten
Unternehmenszusammenschluss handelt, sowie Ausführungen zu den von diesen
Personen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungen (in Form von
Wertpapieren oder in anderer Form) werden in dem proxy statement/Prospekt
enthalten sein, der bei der SEC einzureichen ist. Angaben hinsichtlich der
Organmitglieder von ADTRAN finden sich im Geschäftsbericht von ADTRAN (Form
10-K) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 sowie im proxy statement
für ADTRAN (Schedule 14A) vom 30. März 2021, die bei der SEC eingereicht
wurden und bei den vorstehend genannten Bezugsquellen kostenfrei erhältlich
sind. Weitere Informationen zu den Teilnehmern an der proxy-soliciation und
eine Beschreibung von deren direkten und indirekten Interessen, in Form von
Anteilsbesitz oder in anderer Weise, werden im proxy statement/Prospekt und
andere relevanten Materialien, die bei der SEC im Hinblick auf die
vorgeschlagene Transaktion eingereicht werden, enthalten sein.
(Hinweise zu) Zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking
statements) im Sinne von Section 27A des US-Wertpapiergesetzes von 1933 und
Section 21E des US-Wertpapierhandelsgesetzes von 1934 (Securities Exchange
Act of 1934), in ihrer jeweils geltenden Fassung. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen sind erkennbar an Worten wie "annehmen", "der Ansicht sein",
"fortsetzen", "schätzen", "erwarten", "untersuchen", "bewerten",
"beabsichtigen", "könnte", "möglicherweise", "planen", "potenziell",
"vorhersagen", "projizieren", "suchen", "sollte" wird sowie der jeweiligen
Verneinung hiervon und vergleichbaren Ausdrücken. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen sind lediglich Vorhersagen und beinhalten bekannte und unbekannte
Risiken und Unsicherheiten, auf die ADTRAN und ADVA keinen Einfluss haben.
Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen insbesondere Aussagen hinsichtlich der
Vorteile des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses, zu
Integrationsplänen und erwarteten Synergien sowie hinsichtlich des
erwarteten künftigen Wachstums und der zukünftigen Finanz-, Vermögens- und
Ertragslage. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und
Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich von den vorhergesagten oder erwarteten Ergebnissen
abweichen. Es ist ungewiss, ob sich diese zukunftsgerichteten Aussagen als
zutreffend und richtig erweisen oder dass die prognostizierten oder
erwarteten künftigen Ergebnisse tatsächlich erzielt werden. Zu den Faktoren,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den
in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen Ergebnissen abweichen
können, gehören insbesondere: der voraussichtliche Zeitpunkt und die
Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des Unternehmenszusammenschlusses,
einschließlich des Zeitpunktes des Erhalts bzw. der Auflagen etwaig
erforderlicher behördlicher oder aufsichtsrechtlicher Genehmigungen des
Unternehmenszusammenschlusses, die die erwarteten Vorteile mindern oder die
Parteien dazu veranlassen können, die Transaktion abzubrechen; der Eintritt
von Ereignissen, Änderungen oder sonstigen Umständen, die zu einer
Beendigung der Unternehmenszusammenschlussvereinbarung führen könnten; die
Fähigkeit, den angestrebten Unternehmenszusammenschluss erfolgreich
abzuschließen; infolge des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses
auferlegte aufsichtsrechtliche oder sonstige Beschränkungen; der Erfolg des
Unternehmens im Anschluss an den angestrebten Unternehmenszusammenschluss;
die Fähigkeit, das Unternehmen ADTRAN und ADVA erfolgreich zu integrieren;
die Möglichkeit, dass die ADTRAN-Aktionäre der
Unternehmenszusammenschlussvereinbarung die Zustimmung verweigern oder dass
im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots unter Umständen die
erforderliche Anzahl an ADVA-Aktien nicht eingereicht wird; das Risiko, dass
die Parteien möglicherweise nicht in der Lage sind, die Vollzugsbedingungen
für den angestrebten Unternehmenszusammenschluss fristgerecht oder überhaupt
zu erfüllen; Risiken im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Ressourcen
der Geschäftsleitung hinsichtlich des normalen Geschäftsablaufs durch den
angestrebten Unternehmenszusammenschluss; das Risiko nachteiliger Folgen der
Ankündigung oder des Vollzugs des angestrebten Unternehmenszusammenschlusses
auf den Börsenkurs der Stammaktien von ADTRAN oder ADVA oder die Fähigkeit
von ADTRAN und ADVA, Kunden bzw. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen zu
halten oder einzustellen und Beziehungen zu ihren jeweiligen Lieferanten und
Kunden aufrechtzuerhalten bzw. auf ihr Betriebsergebnis oder ihre
Unternehmen allgemein; das Risiko, dass Acorn HoldCo unter Umständen nicht
die erwarteten Synergieeffekte erzielen kann oder sich die Erzielung dieser
Synergieeffekte als langwieriger oder kostenintensiver als geplant
herausstellt; das Risiko von Umsatzschwankungen aufgrund langwieriger
Verkaufs- und Genehmigungsverfahren, die von großen und anderen
Netzanbietern für neue Produkte verlangt werden; das Risiko, das durch
mögliches Eindringen in Informationssysteme und Cyberangriffe entsteht; das
Risiko, dass ADTRAN, ADVA oder das kombinierte Unternehmen nach dem
Zusammenschluss nicht in der Lage sind, effektiv zu konkurrieren, auch durch
Produktverbesserungen und -entwicklung; und die weiteren Faktoren, die in
den veröffentlichen Jahres- und Zwischenberichten von ADVA und in den auf
der Internetseite der SEC ( www.sec.gov) verfügbaren, zur Veröffentlichung
bei der SEC eingereichten Unterlagen (public filings) von ADTRAN und Acorn
HoldCo jeweils ausgeführt sind, insbesondere die unter den Überschriften
"Risikofaktoren" und "zukunftsgerichtete Aussagen" in Formular 10-K von
ADTRAN für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr und dem Form 10-Q
von ADTRAN zum Quartalsende am 30. Juni 2021 erläutert sind. Die vorstehende
Liste an Risikofaktoren ist nicht abschließend. Die Risiken sowie sonstige
mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss verbundene Risiken werden
näher erläutert im proxy statement/im Prospekt und in dem Angebotsprospekt,
die im bei der SEC einzureichenden Registration Statement (Form S-4)
enthalten sind und in einer Angebotsunterlage bzw. in etwaigen bei der BaFin
im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss
einzureichenden Prospekten oder Prospektergänzungen. Angesichts dieser
Risiken, Unsicherheitsfaktoren und Annahmen werden die in den
zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Ereignisse unter Umständen nicht
oder in einem anderen Ausmaß oder zu einem anderen Zeitpunkt eintreten als
dies von ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo beschrieben wurde. Sämtliche dieser
Faktoren sind schwer vorherzusagen und liegen außerhalb des
Einflussbereiches von ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo. Sämtliche in diesem
Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den ADTRAN,
ADVA und Acorn HoldCo am Tag der Veröffentlichung dieses Dokuments zur
Verfügung stehenden Informationen; ADTRAN, ADVA und Acorn HoldCo schließen
jeweils jegliche Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung
etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen aus, sei es aufgrund neuer
Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, und es wird
keine solche Verpflichtung übernommen, soweit dies nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist.
Es sollte auch beachtet werden, dass die prognostizierten
Finanzinformationen für die kombinierte Geschäftsentwicklung von ADTRAN und
ADVA auf den Schätzungen, Annahmen und Prognosen des Managements beruhen und
nicht in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften
der Regulation S-X in Bezug auf Pro-Forma-Finanzinformationen erstellt
wurden, und die erforderlichen Pro-Forma-Anpassungen nicht vorgenommen
wurden und darin nicht enthalten sind. Keine dieser Informationen sollte
isoliert von oder als Ersatz für die historischen Finanzberichte von ADTRAN
oder ADVA betrachtet werden. Wichtige Risikofaktoren könnten dazu führen,
dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse und andere zukünftige
Ereignisse wesentlich von den gegenwärtigen Einschätzungen des Managements
abweichen, insbesondere die Risiken, dass: eine Vollzugsbedingung für den
Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses nicht erfüllt wird;
eine behördliche Genehmigung, die für den geplanten
Unternehmenszusammenschluss erforderlich sein könnte, sich verzögert, gar
nicht oder unter Bedingungen eingeholt wird, die nicht erwartet werden;
ADTRAN oder ADVA nicht in der Lage ist, die Synergien und die Wertschöpfung
zu erzielen, die durch den geplanten Unternehmenszusammenschluss angestrebt
werden; eine unverzügliche Integration nicht möglich ist; die Zeit und
Aufmerksamkeit des Managements auf transaktionsbezogene Fragen gelenkt wird;
die durch die Transaktion verursachten Störungen die Aufrechterhaltung von
geschäftlichen, vertraglichen und betrieblichen Beziehungen erschweren; sich
die Kreditwürdigkeit des kombinierten Unternehmens nach dem geplanten
Unternehmenszusammenschluss verschlechtert; Gerichtsverfahren gegen ADTRAN,
ADVA oder das kombinierte Unternehmen eingeleitet werden; ADTRAN, ADVA oder
das kombinierte Unternehmen nicht in der Lage sind, Mitarbeiter in
Schlüsselpositionen zu halten; und sich die Ankündigung oder der Vollzug des
geplanten Unternehmenszusammenschlusses negativ auf den Börsenkurs der
ADTRAN-Aktien und der Stammaktien von ADVA oder auf die Betriebsergebnisse
von ADTRAN und ADVA auswirkt.
Es bleibt völlig unsicher, ob eines der im Rahmen der zukunftsgerichteten
Aussagen angesprochenen Ereignisse eintreten wird, welche Auswirkungen sein
Eintritt auf das operative Ergebnis, die Finanzlage oder den Cashflow von
ADTRAN oder ADVA haben würde. Sollte eines dieser Risiken oder einer der
Unsicherheitsfaktoren tatsächlich eintreten, könnte diese Entwicklung
nachteilige Auswirkungen auf die geplante Transaktion, auf ADTRAN oder ADVA
haben, sowie auf ADTRANs und ADVAs Fähigkeit die geplante Transaktion
erfolgreich abzuschließen bzw. die von der Transaktion erwarteten Vorteile
zu verwirklichen. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich nicht auf die
zukunftsgerichteten Aussagen von ADTRAN und ADVA verlassen sollen. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten und
Annahmen der Managements in Bezug auf künftige Ereignisse und betriebliche
Leistungen und sind nur zum Zeitpunkt dieser Aussage gültig. Weder ADTRAN
noch ADVA übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung oder
Überarbeitung etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen, sei es aufgrund neuer
Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Das Angebot
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an ADVA dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das öffentliche Angebot betreffende Bestimmungen
werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, sobald deren
Veröffentlichung von der BaFin gestattet worden ist. Anleger und
Wertpapierinhaber von ADVA werden dringend gebeten, die Angebotsunterlage
und alle weiteren relevanten Dokumente über das Angebot zu lesen, wenn und
sobald diese verfügbar sind, weil darin wichtige Informationen enthalten
sein werden.
Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der
Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des
Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht
auszulegen.
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30.08.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADVA Optical Networking SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
E-Mail: IRelation@advaoptical.com
Internet: www.advaoptical.com
ISIN: DE0005103006
WKN: 510300
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1229715
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1229715 30.08.2021 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX