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DGAP-Adhoc: Adler Group S.A. informiert über den finalen Bericht der umfassenden Sonderuntersuchung durch KPMG Forensic (deutsch)

DGAP-Adhoc: Adler Group S.A. informiert über den finalen Bericht der umfassenden Sonderuntersuchung durch KPMG Forensic (deutsch)
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21.04.2022 ‧ dpa-Afx

Adler Group S.A. informiert über den finalen Bericht der umfassenden Sonderuntersuchung durch KPMG Forensic

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DGAP-Ad-hoc: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Stellungnahme/Sonstiges
Adler Group S.A. informiert über den finalen Bericht der umfassenden
Sonderuntersuchung durch KPMG Forensic

21.04.2022 / 23:49 CET/CEST
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Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

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Adler Group informiert über den finalen Bericht der umfassenden
Sonderuntersuchung durch KPMG Forensic

Großherzogtum Luxemburg, 21. April 2022: ADLER Group S.A. ("ADLER" oder die
"Gesellschaft") gibt bekannt, dass KPMG Forensic der Gesellschaft den
finalen Bericht über die Ergebnisse der umfassenden Sonderuntersuchung zu
den Vorwürfen von Viceroy Research LLC vorgelegt hat. Dieser Bericht wird am
22. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden.

KPMG Forensic hat keine Beweise dafür gefunden, dass es systematisch
betrügerische oder die Gesellschaft ausplündernde Transaktionen mit
angeblich nahestehenden Personen gegeben hat. Allerdings hat KPMG Forensic
in der Dokumentation und in der Abwicklung einiger Transaktionen Mängel
festgestellt.

In Bezug auf die sogenannte Gerresheim-Transaktion mit einer angeblich
nahestehenden Person kann der Vorwurf, wonach der Verkaufspreis für die
Projektgesellschaft überhöht war, von KPMG Forensic nicht widerlegt werden,
jedoch ist aus Sicht von KPMG Forensic zweifelhaft, ob die der Transaktion
zugrunde liegende Bewertung von EUR 375 Mio. einen Fair Value gemäß IFRS 13
in gleicher Höhe darstellt. Die Gesellschaft ist gleichwohl nach wie vor der
Ansicht, dass der in der Transaktion vereinbarte Fair Value für die
Projektgesellschaft, der so auch in mehreren geprüften Jahresabschlüssen
abgebildet und testiert ist, korrekt ist.

Der Vorwurf, dass die von der Gesellschaft verwendete
LtV-Berechnungsmethodik zur Vermeidung von Verletzungen diesbezüglicher
Anleihebedingungen geändert worden ist, wird durch KPMG Forensic widerlegt.
Allerdings entsprechen die von der Gesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaft Adler Real Estate AG aus den Anleihebedingungen
abgeleiteten Verschuldungsgrade ("LtV") nach Einschätzung von KPMG Forensic
den textlichen Vorgaben der jeweiligen Anleihebedingung nicht vollständig.
In der Sonderuntersuchung hat KPMG Forensic LtV-Berechnungen zu den
Quartalsenden der Jahre 2019 und 2020 mit ihrem abweichenden Verständnis der
Anleihebedingungen durchgeführt. Dabei ergaben sich unter Verwendung der
nach Ansicht von KPMG Forensic einzubeziehenden Positionen, jedoch ohne
Berücksichtigung der bilanziellen Korrekturen, keine Überschreitungen der in
den Anleihebedingungen festgelegten LtV-Schwellenwerte.

Unter Berücksichtigung einer von KPMG Forensic als notwendig erachteten
abgeleiteten bilanziellen Korrektur des Fair Values aus der
Gerresheim-Transaktion würde dies auf Ebene der Adler Real Estate AG, nicht
jedoch bei der Gesellschaft, zu einer einmaligen Überschreitung des
LtV-Schwellenwertes von 60 % zum Stichtag 30. September 2019 führen.

Großherzogtum Luxemburg, 21. April 2022

ADLER Group S.A.
Der Verwaltungsrat

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Quelle: dpa-AFX

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