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DGAP-Adhoc: adesso SE führt Barkapitalerhöhung erfolgreich durch (deutsch)

DGAP-Adhoc: adesso SE führt Barkapitalerhöhung erfolgreich durch (deutsch)
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08.10.2021 ‧ dpa-Afx

adesso SE führt Barkapitalerhöhung erfolgreich durch

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DGAP-Ad-hoc: adesso SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
adesso SE führt Barkapitalerhöhung erfolgreich durch

08.10.2021 / 08:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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adesso SE führt Barkapitalerhöhung erfolgreich durch

Die adesso SE hat ihre Finanzkraft durch die Erhöhung ihres Grundkapitals
gestärkt.

Im Rahmen der angekündigten Kapitalerhöhung hat der Vorstand der adesso SE
(die "Gesellschaft") mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 6.193.593,00 unter Ausschluss
des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre um EUR 309.679,00 auf EUR
6.503.272,00 durch Ausgabe von 309.679 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien durch teilweise Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals
gegen Bareinlage zu erhöhen.

Die neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 160,00 je Aktie
im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen
Investoren im In- und Ausland platziert.

Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft - vorbehaltlich der
Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der
Gesellschaft - ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 49,5 Millionen zu.

Die neuen Aktien tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien und
sollen voraussichtlich am 12.10.2021 prospektfrei zum Handel am regulierten
Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Die Handelsaufnahme erfolgt voraussichtlich am 13.10.2021. Es ist
beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der
Gesellschaft miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den
13.10.2021 vorgesehen.

Nach der Privatplatzierung wird die Gesellschaft einer Lock-up-Verpflichtung
von 180 Tagen unterliegen, das heißt einer Verpflichtung unter anderem keine
weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind,
auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Die
Lock-up-Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.

Kontakt:
Martin Möllmann
Manager Investor Relations
Tel.: +49 231 7000-7000
E-Mail: ir@adesso.de

Disclaimer

Diese Mitteilung ist nicht an eine natürliche oder juristische Person
gerichtet oder für die Verteilung an oder Nutzung durch eine natürliche oder
juristische Person bestimmt, die ein Bürger oder Einwohner ist oder sich an
einem Ort, Staat, Land oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet, in dem
oder in der eine solche Verteilung, Veröffentlichung, Verfügbarkeit oder
Nutzung gegen das Gesetz oder die Verordnung dieser Gerichtsbarkeit
verstoßen würde oder die eine Registrierung oder Lizenzierung in dieser
Gerichtsbarkeit erfordern würde. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Gesetze anderer Gerichtsbarkeiten darstellen.

Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem United
States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne
Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht nicht angeboten
oder verkauft werden.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen,
die 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der
jeweils gültigen Fassung (die 'Prospektverordnung') sind. In dem Vereinigten
Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene
Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die 'Verordnung')
fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations'
etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig
verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich
sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen
und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.

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1239302 08.10.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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