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DAZN/DFL-Streit: So laufen Verfahren vor dem Schiedsgericht

DAZN/DFL-Streit: So laufen Verfahren vor dem Schiedsgericht
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30.04.2024 ‧ dpa-Afx

BONN (dpa-AFX) - Der Streit um die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Sender DAZN soll vor einem Schiedsgericht landen. DAZN plant nach eigenen Angaben, an diesem Dienstag die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) anzurufen. Das ist ein Schritt, der in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist und von den Bietern akzeptiert wurde.

In aller Regel benennen die Streitparteien für das Verfahren jeweils einen unparteilichen und unabhängigen Schiedsrichter. Diese beiden wiederum wählen zusammen einen Vorsitzenden Schiedsrichter aus. Das dreiköpfige Schiedsgericht soll für eine einvernehmliche Beilegung des Streits sorgen. Ist das nicht möglich, entscheidet es wie ein ordentliches Gericht.

Dieser Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Ein Schiedsverfahren dauert in der Regel kürzer als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, da es nur in einer Instanz geführt wird. Der DFL-Streit mit Discovery/Eurosport wegen ausbleibender Millionen-Zahlungen hatte 2020 insgesamt fast ein halbes Jahr gedauert.

Der Streit war ausgebrochen, nachdem die DFL nach dpa-Informationen bei der Auktion vor zwei Wochen das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben hat. Dessen Konkurrent DAZN behauptet, die DFL habe damit sein deutlich lukrativeres Angebot abgelehnt, weil eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages zu erlangen war.

Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen und deswegen nicht bei der Vergabe berücksichtigt worden, erklärte der Ligaverband. Die DFL weise den Vorwurf von DAZN, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen zu sein, "entschieden zurück"./mrs/gut/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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