DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben Klagen gegen die Deutsche Telekom
Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die sich nicht um ausgebliebene Zahlungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten drehen - etwa wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", begründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Vorgehen der Zentrale. Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge habe oder diese häufig wechsele, gelte unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhalte deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden seien.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben die Anbieter Telefonica Deutschland, Deutsche Telekom und Vodafone zunächst erfolglos abgemahnt. Nun habe sie vor dem Landgericht München gegen Telefonica Deutschland geklagt, vor dem Landgericht Köln gegen die Deutsche Telekom und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone./rea/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX