BONN (dpa-AFX) - Die Mobilfunkauktionen, bei denen der Staat alle Jahre wieder Milliardenbeträge einnimmt, könnten bald Geschichte sein. Darauf deutet eine "Protokollerklärung" der Bundesregierung hin, die Teil des am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Telekommunikationsgesetzes ist. Bei der Vergabe von freiwerdenden Mobilfunkfrequenzen solle die Bundesnetzagentur das am besten geeignete Verfahren wählen, "ohne dass dem Versteigerungsverfahren ein gesetzlicher Vorrang eingeräumt wird", heißt es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt.
Die Vergabe von Funkfrequenzen für die Übertragung von Daten und Telefonie ist für den Staat ein lukratives Geschäft. Auf sage und schreibe rund 50 Milliarden Euro summierten sich die Zahlungsverpflichtungen der Bieter im Jahr 2000, als UMTS/3G-Lizenzen versteigert wurden. Im Nachhinein viel zu viel - den beteiligten Firmen mangelte es dadurch an Geld für den Mobilfunkausbau. Einige Firmen schmissen das Handtuch, es gab noch lange große Funklöcher.
In den Jahren danach sanken die Erlöse der Auktionen zwar deutlich, 2019 erzielte der Bund aber immerhin 6,5 Milliarden Euro. Für die Netzbetreiber ist das ein rotes Tuch - sie monieren seit langem, dass sie das Geld lieber für den Ausbau investieren würden statt an den Bund zu überweisen.
Die Alternative zur Auktion ist der "beauty contest" (Schönheitswettbewerb), wie er in der Telekommunikationsbranche genannt wird. Hierbei zahlen die Unternehmen nur geringe Gebühren und müssen sich vorher festlegen, was genau sie nach der Zuteilung machen wollen - das "schönste" Angebot mit dem ambitioniertesten Ausbauvorhaben bekommt den Zuschlag./wdw/DP/zb
Quelle: dpa-AFX