BONN (dpa-AFX) - Das im vergangenen Jahr gestoppte Vergabeverfahren für den Kauf neuer schwerer Transporthubschrauber der Bundeswehr muss nicht fortgesetzt werden. Das hat die 1. Vergabekammer beim Bundeskartellamt entschieden, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hatte das Verfahren aufgehoben, weil die Angebotspreise der Bieter deutlich über den im Bundeshaushalt für die Beschaffung der Hubschrauber veranschlagten Kosten gelegen hätten.
Angebote hatten laut Bundeskartellamt nur die beiden US-amerikanischen Unternehmen Lockheed Martin
Öffentliche Auftraggeber könnten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zur Fortsetzung eines aufgehobenen Vergabeverfahrens verpflichtet werden. "Ein solcher Fall lag hier nicht vor", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung. Lockheed Martin kann gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Die Bundeswehr sucht nach einem Nachfolger für den in die Jahre gekommenen Sikorsky CH-53G, der bis 2030 aus dem Betrieb genommen werden soll. Schwere Transporthubschrauber sind für Einsätze des Militärs von zentraler Bedeutung. Das gilt für die Landes- und Bündnisverteidigung, aber auch für Auslandseinsätze oder den Einsatz von Spezialkräften.
Die Vergabekammer stellte allerdings die Rechtswidrigkeit der Aufhebungsentscheidung fest. Die durch die Bundeswehr vorgenommene Schätzung der Beschaffungskosten für die Hubschrauber, die die Grundlage für die Beantragung der Haushaltsmittel bilde, sei nicht nachvollziehbar dokumentiert gewesen. Diese Rüge sei unabhängig von der Entscheidung über die beantragte Fortsetzung des Vergabeverfahrens erfolgt, sagte ein Sprecher des Kartellamts./hff/DP/stw
Quelle: dpa-AFX