KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung bei abgesagten Veranstaltungen während der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main habe nicht ausreichend begründet, warum es die Gutscheinlösung für verfassungswidrig hält, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Demnach hätte es hinreichender erklären müssen, warum die Vorschrift unverhältnismäßig in die im Grundgesetz geschützte Eigentumsgarantie eingriff und gegen den Vertrauensschutzgrundsatz verstieß. (Az. 2 BvL 12/20)
Die Gutscheinlösung hatte es Freizeitveranstaltern erlaubt, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie ausfielen, wie das Gericht erläuterte. Die Vorschrift war im Mai 2020 in Kraft und im September 2022 wieder außer Kraft getreten.
Eine Entscheidung darüber, ob die Gutscheinlösung mit dem Grundgesetz vereinbar war, sei damit erst gar nicht getroffen worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Verfahren gehe nun vor dem Frankfurter Amtsgericht weiter. Dort macht ein Kläger Rückzahlungsansprüche für zwei Tickets für ein im Juni 2020 geplantes Konzert geltend, welches während der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Die Veranstalterin hatte dem Kläger während des Gesetzgebungsverfahrens - aber vor dem Inkrafttreten der Gutscheinlösung - einen Ersatztermin oder einen Gutschein anstelle einer Rückerstattung angeboten, hieß es laut Mitteilung./rwi/DP/tih
Quelle: dpa-AFX