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Bundestag beschließt Digitale-Dienste-Gesetz

Bundestag beschließt Digitale-Dienste-Gesetz
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21.03.2024 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Illegale Inhalte auf Plattformen sollen besser bekämpft werden - zur Umsetzung von Verpflichtungen für Online-Dienste hat der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz beschlossen. Eine zentrale Rolle bei dem Digitale-Dienste-Gesetz spielt dabei die Bundesnetzagentur.

Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) sagte: "Es ist allerhöchste Zeit, etwas gegen zunehmende Desinformation, Hassrede, gegen illegale Inhalte und Manipulation im Netz zu tun." Wissing verwies auf die Europawahl im Juni sowie Landtagswahlen im September in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. "Wir dürfen und wir werden das Netz nicht den Demokratie- und Menschenfeinden überlassen", sagte Wissing. "Wir wollen, dass jede Bürgerin, jeder Bürger sich online sicher und frei bewegen kann.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben des sogenannten Digital Services Act der EU. Die Regeln gelten seit dem 17. Februar auch für kleinere Plattformbetreiber. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter soll das in Deutschland nun die Bundesnetzagentur werden. In Deutschland sind dies laut Wissing mehr als 5000 Anbieter. In der Behörde entstehe dafür eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste.

SPD-Fraktionsvize Detlef Müller sagte: "Desinformation und Hasskommentare auf Plattformen wie TikTok, Instagram und Co. sind nicht bloß ärgerlich, sie haben sich vielfach auch zu einer echten Gefahr für unsere Demokratie und jeden konstruktiven Diskurs entwickelt."

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch dagegen sprach von einer "Internetzensur". Der CSU-Politiker Reinhard Brandl kritisierte, es werde keine Struktur geschaffen, damit Hinweise auf Verstöße gegen den Digital Services Act vernünftig bearbeitet könnten.

Das Gesetz regelt auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den Digital Services Act. Diese können für Plattformbetreiber mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden./hoe/DP/nas

Quelle: dpa-AFX

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