BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will die Rechte von Stromkunden stärken. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz auf den Weg.
So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Angebote für einen dynamischen Stromtarif erhalten können, wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mitteilte. "Dynamische Stromtarife werden mit steigender E-Mobilität eine wachsende Bedeutung erhalten. So kann es für Verbraucher zum Beispiel günstiger sein, das Elektroauto nachts zu laden statt kurz nach Feierabend."
Geplant sind auch detailliertere Vorgaben zum Inhalt von Strom- und Gasrechnungen. Kunden sollen künftig besser nachvollziehen können, aus welchen Quellen ihr Versorger den Strom einkauft, also etwa aus erneuerbaren Energiequellen.
Teil der geplanten Gesetzesreform ist auch die Regulierung von Wasserstoffnetzen. Aus erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff gilt als eine Schlüsseltechnologie. Weil dies aber noch teuer ist, will sich das Wirtschaftsministerium zunächst auf den Einsatz etwa in der Industrie konzentrieren, zum Beispiel für den Umbau der Stahlindustrie.
Wirtschaftsverbände kritisierten, dass der Gesetzentwurf für den Übergang noch eine strikte Trennung von Erdgas- und Wasserstoffnetz vorsehe. Der Vorstandschef der Fernleitungsnetzbetreiber Gas, Thomas Gößmann sagte: "Der Gaskunde von heute ist der Wasserstoffkunde von morgen. Das gilt nicht nur für die Industrie, sondern im nächsten Schritt auch für den Wärmemarkt." Kritik kam auch vom Verband kommunaler Unternehmen. Die gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze müsse auch auf Wasserstoffnetze übertragen werden. Der Energieverband BDEW kritisierte, eine zweigleisige Regulierung verhindere eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen./hoe/DP/jha
Quelle: dpa-AFX