DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt und der Facebook-Mutterkonzern Meta
Der US-Technologieriese legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein, in dem langwierigen Rechtsstreit waren mehrere Gerichte eingebunden. Im vergangenen Jahr erlitt Meta schließlich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Meta gibt dem Druck nach
Nach Gesprächen mit dem Kartellamt änderte das Technologieunternehmen schrittweise seine Geschäftspraxis und kam dadurch letztlich den Forderungen der Wettbewerbshüter nach. So gibt die US-Firma Nutzern seit vergangenem Jahr einen besseren Überblick über die Verknüpfung ihrer Daten bei den verschiedenen Diensten. Mit der neuen Kontenübersicht konnten "Metas Kundinnen und Kunden erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen", bewertete das Kartellamt diese Änderung positiv.
Es kamen noch weitere Maßnahmen des Internetkonzerns hinzu. Meta habe ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt. "Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen." Die Nutzenden hätten inzwischen deutlich bessere Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Zusammenführung ihrer Daten.
Verbraucher hat mehr Kontrolle
Zu den von Meta ergriffenen Maßnahmen gehört ein vorgeschalteter Wegweiser, mit dem die Firma am Anfang ihrer Datenrichtlinie auf die Wahlmöglichkeiten der Nutzenden hinweist - diese sind also nicht versteckt und kaum findbar. Insgesamt werde den Nutzenden "eine erheblich verbesserte Kontrolle" über die Zuordnung von persönlichen Daten aus anderen Meta-Diensten sowie von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen zu ihrem jeweiligen Facebook-Konto ermöglicht, sagt Mundt.
Nach Angaben des Kartellamts hat Meta seine Beschwerde gegen die Entscheidung von 2019 zurückgenommen, woraufhin diese bestandskräftig wurde. Das Facebook-Verfahren sei abgeschlossen, heißt es nun von den Wettbewerbshütern.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Einsatz des Kartellamts auch als Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher. "Meta darf die Nutzerdaten seiner verschiedenen Angebote nicht ungefragt zusammenführen und für Werbezwecke monetarisieren", sagt vzbv-Expertin Jutta Gurkmann. Es sei wichtig, dass die Menschen selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden./wdw/DP/mis
Quelle: dpa-AFX