KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will sich am Donnerstag (10.00 Uhr) zur Nutzung von Pseudonymen bei Facebook
Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtet Anbieter zwar, die Nutzung ihrer Dienste "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist". Das alte EU-Recht stand dem nicht entgegen. Doch seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält. Die BGH-Richter wollen die Fälle nun aber nach alter Rechtslage entscheiden. Das Urteil dürfte sich aber nicht ohne weiteres verallgemeinern lassen./kre/sem/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX