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02.06.2022 ‧ dpa-Afx

Bundesgerichtshof entscheidet zur Haftung von Internet-Plattformen

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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag (8.30 Uhr) Entscheidungen zu mehreren Schadenersatz-Klagen gegen Internet-Plattformen wegen Urheberrechtsverletzungen verkünden. In einem Fall klagt der Produzent Frank Peterson gegen Youtube, weil Nutzer dort immer wieder unerlaubt Videos mit Musik der Sängerin Sarah Brightman eingestellt hatten. In den anderen Fällen klagen Verlage, Musik- und Filmunternehmen und die Verwertungsgesellschaft Gema gegen den Dienst Uploaded der Schweizer Cyando AG. (Az. I ZR 135/18 u.a.)

Wegen zwischenzeitlicher Reformen beim Urheberrecht sind die jahrelangen Verfahren möglicherweise nicht einfach zu klären. Weil das Urheberrecht EU-weit einheitlich geregelt ist, hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter nach ersten Verhandlungen 2018 zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Parallel wurde in der Europäischen Union das Urheberrecht umfassend reformiert, seit Sommer 2021 gelten in Deutschland die neuen Regeln. Ob Schadenersatz gezahlt werden muss, ist noch nach der alten Rechtslage zu beurteilen. Zum Teil ist für die Fälle aber auch schon das neue Recht relevant.

Die Mitschnitte, um die es im Streit zwischen Peterson und Youtube geht, waren Ende 2008 auf der Plattform aufgetaucht. Die BGH-Richter tendierten in der mündlichen Verhandlung Ende Februar dazu, dass Youtube für diese konkreten Urheberrechtsverstöße haftet. Youtube habe diese nicht unverzüglich abgestellt, sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch. Eine generelle Haftung für sämtliche Rechtsverletzungen auf der Plattform sei nach altem Recht aber "sehr fraglich".

Beim Filehosting-Dienst Uploaded schienen die Dinge klarer zu sein. Nutzer konnten dort alle möglichen Inhalte hochladen und für andere verlinken - harmlose Schnappschüsse vom Haustier, aber eben auch urheberrechtlich geschützte Filme, Musikstücke oder E-Books. Die Richter gingen während der Verhandlung davon aus, dass der Betreiber wohl nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen habe, um das zu verhindern. Nutzer, deren Inhalte besonders häufig heruntergeladen wurden, seien sogar mit Geldprämien belohnt worden./kre/sem/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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