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01.03.2024 ‧ dpa-Afx

Brüssel will mehr Infos zu Bezahl-Abos bei Instagram und Facebook

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Meta

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will vom Internet-Konzern Meta mehr über dessen Bezahl-Abo für die werbefreie Nutzung von Facebook und Instagram wissen. Die Brüsseler Behörde stellte am Freitag ein Auskunftsersuchen auf der Grundlage eines neuen EU-Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act DSA), wie sie mitteilte. Demnach soll Meta mehr Informationen über die Maßnahmen vorlegen, die ergriffen wurden, um den Verpflichtungen bezüglich der Werbepraktiken von Facebook und Instagram nachzukommen. Auch solle erklärt werden, wie Vorschriften hinsichtlich Empfehlungssystem und Risikobewertungen erfüllt würden, die im Zusammenhang mit dem Abo stünden.

Meta hatte das Abo in Europa im vergangenen Jahr eingeführt. Wer die beiden sozialen Netzwerke ohne Werbung nutzen möchte, muss in der EU, der Schweiz sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zehn Euro im Monat bezahlen. Damit reagierte der Konzern, zu dem auch WhatsApp gehört, auf die veränderte Datenschutzlage in Europa. Datenschützer kritisieren das Modell.

Nach Gerichtsurteilen und Entscheidungen von Regulierern wird unter anderem strikter durchgesetzt, dass Nutzer zustimmen müssen, wenn ihre Daten zur Personalisierung von Werbung genutzt werden.

Schon zuvor hatte die EU-Kommission mehr Informationen von Meta - und auch TikTok - gefordert. Dabei ging es unter anderem um terroristische oder gewalttätige Inhalte auf ihren Plattformen und den Schutz von Minderjährigen. Die neue Anfrage baue auf den früheren Antworten von Meta auf, hieß es. Der Facebook-Konzern werde weiter aufgefordert, Informationen über den Start von Threads vorzulegen. Der Kurznachrichtendienst von Meta war Mitte Dezember in der EU an den Start gegangen. Er soll eine Alternative zu Elon Musks Online-Plattform X (ehemals Twitter) sein.

Meta muss den Angaben zufolge bis Mitte März die angeforderten Informationen liefern. Auf Grundlage der Antworten werde die Kommission die nächsten Schritte festlegen./rdz/DP/he

Quelle: dpa-AFX

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