MÜNCHEN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Autobauer BMW
BMW hatte im Jahr 2019 aufgrund der Vorwürfe eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro gebildet, davon im Mai dieses Jahres aber bereits rund eine Milliarde Euro wieder aufgelöst, weil die Kommission bestimmte Vorwürfe gegen BMW vollständig hatte fallen lassen.
Brüssel habe mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten, monierte BMW. Gegenstand der Untersuchung seien nicht Preis- oder Gebietsabsprachen gewesen - trotzdem habe die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen "klassischen" Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt. Dieses Vorgehen führe trotz der weitgehend fallengelassenen Vorwürfe zu der nun festgelegten Bußgeldhöhe.
Diesem Bußgeld habe der Vorstand mit dem vorliegenden Vergleich zugestimmt. Das hatte BMW bereits in Aussicht gestellt, als der Konzern die Rückstellungen für eine Strafe reduziert hatte./men/stk
Quelle: dpa-AFX