DETMOLD (dpa-AFX) - In einem Klimaschutz-Streit zwischen einem Biobauern und dem Autokonzern Volkswagen
VW weist die Vorwürfe zurück. Der Autobauer hat eine Klageabweisung beantragt. In einer Erwiderungsschrift, die der dpa vorliegt, argumentieren die Anwälte von VW, dass die Verfassung "keine individuelle Haftung für die diffusen Distanz- und Summationsschäden des Klimawandels" gebiete. Zudem betonen die Anwälte, dass die Nutzung der Fahrzeuge nicht im Einflussbereich von VW stattfinde, "sondern in der Verantwortung und unter dem bestimmenden Einfluss der Fahrer und Halter der Fahrzeuge". Nur etwa ein Prozent der Emissionen, die bei der Produktion und Nutzung entstehen, entstammten aus Quellen, die "von einem Konzernunternehmen kontrolliert werden".
Mit Unverständnis reagieren die VW-Anwälte darauf, dass sich der Bauer in der Klage auf seine düstere Geschäftsperspektive bezieht. "Die Erwartung großflächiger Dürreperioden [...] etwa sagt nichts darüber aus, ob überhaupt, wann und in welchem Umfang hierdurch konkret die [...] Grundstücke des Klägers betroffen sind". Die konkreten Folgen des Klimawandels ließen sich nicht auf kleinräumige Bereiche vorhersagen. Es sei heute "völlig unabsehbar, in welcher konkreten Form - wenn überhaupt - es zu einer Rechtsgutbeeinträchtigung kommen könnte", schreiben die VW-Anwälte.
Greenpeace hält die Argumentation von Volkswagen hingegen für irreführend und falsch. Der Autokonzern müsse sich endlich seiner Verantwortung stellen und den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor schnellstmöglich einleiten und umsetzen, sagt Greenpeace-Fachmann Benjamin Stephan. "Es ist erschreckend, wie VW argumentiert."
Eine VW-Sprecherin wiederum betonte Fortschritte in der Elektromobilität. "Angesichts der fortschreitenden Erderwärmung setzt Volkswagen konsequent auf batterieelektrische Fahrzeuge." Aus Sicht des Klägers und der Umweltschützer reicht das aber nicht - die VW-Argumentation vor Gericht stehe im Widerspruch zum Image eines ökologischen Vorreiters, das VW in der Öffentlichkeit suche.
Beim Verfahrensauftakt im Mai hatten der klagende Landwirt und damit auch die Umweltschutzorganisation einen schweren Stand. Der Vorsitzende Richter Manfred Pohlmeier äußerte damals Kritik und forderte eine Konkretisierung der Vorwürfe.
Man sei den Hinweisen, die das Gericht erteilt habe, nachgekommen und habe Bedenken ausgeräumt, sagte die Anwältin des Klägers, Roda Verheyen, im Vorfeld des Gerichtstermins. Sie gehe daher davon aus, dass es am Freitag kein abweisendes Urteil gebe, sondern, dass es weitergehe mit dem Verfahren. Vor dem Landgericht Braunschweig vertritt Verheyen zudem zwei Greenpeace-Geschäftsführer und eine Fridays-for-Future-Aktivistin, die ebenfalls gegen VW klagen. Zudem hat sie einen peruanischen Bauern unter ihren Mandanten. Dieser sah sich ebenfalls von den Folgen des Klimawandels bedroht und klagte gegen den Energiekonzern RWE
Das VW-Verfahren am Detmolder Landgericht dürfte am Freitag (9.9.) wohl noch nicht beendet sein. Ein Sprecher des Gerichts sagte der dpa, es sei "überwiegend wahrscheinlich", dass die Kammer wegen der neuformulierten Anträge wieder in die mündliche Verhandlung eintreten und einen neuen Verhandlungstermin anberaumen werde.
Unterdessen bekommt der Kläger Allhoff-Cramer die Folgen von Wetterextremen auch dieses Jahr zu spüren. Die diesjährige Dürre bestätige "die schlimmsten Befürchtungen", sagte der Biobauer. Weil das Gras auf den Weiden verdorrt sei, bekämen seine Kühe schon jetzt Futter - normalerweise grasen die Tiere bis November auf den Weiden. "Fütterungstechnisch hat der Winter schon im Juli und August für uns begonnen." Die Politik und Industrie müssten "alles dafür tun, dass wir unseren Kindern einen Planeten übergeben, der irgendwie noch in einem Gleichgewichtszustand ist und der ökologische Rahmenbedingungen hat, die ein bescheidenes, aber menschenwürdiges Leben ermöglichen"./wdw/DP/zb
Quelle: dpa-AFX