KARLSRUHE (dpa-AFX) - Drei Jahre nach seinem ersten Urteil zum Dieselskandal steht der Bundesgerichtshof (BGH) erneut vor einer wichtigen Weichenstellung. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März. Darin setzen die Luxemburger Richter die Hürden für Schadenersatz deutlich niedriger an als ihre deutschen Kollegen bisher. Der "Dieselsenat" des BGH verhandelt am Montag (12.00 Uhr) zu der Frage, was das für die Haftung der Autobauer bedeutet: Sind sie womöglich in sehr viel mehr Fällen verpflichtet, Diesel-Kläger finanziell zu entschädigen?
Nach der bisherigen BGH-Linie besteht nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Hersteller Behörden und Kunden beim Schadstoffausstoß bewusst hinters Licht geführt hat - so wie VW
Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben einen VW-, einen Mercedes
Quelle: dpa-AFX