KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einem weiteren Urteil zu der Frage, in welchen Fällen Betriebe, die im Corona-Lockdown schließen mussten, Geld von ihrer Versicherung bekommen. Die Entscheidung soll voraussichtlich um 14.00 Uhr verkündet werden, wie die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe zum Abschluss der Verhandlung am Mittwoch ankündigten.
Ob die Versicherung zahlen muss, hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Zu einer Variante, die in sehr vielen Verträgen verwendet wurde, gibt es schon ein BGH-Urteil aus dem Januar 2022. Hier waren die Krankheiten, die zu einer behördlich angeordneten Schließung führen können, einzeln aufgelistet - und Covid-19 war nicht dabei. Betroffene bekommen deshalb kein Geld.
In der Variante, um die es jetzt geht, wurde in den Versicherungsbedingungen auf die im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten verwiesen. Dort wurde Covid-19 zum 23. Mai 2020 aufgenommen. Das Oberlandesgericht Celle hatte deshalb entschieden, dass dem klagenden Hotelbetreiber zwar nicht für eine Schließung ab März 2020, aber für eine zweite Schließung ab November 2020 Geld von der Versicherung zusteht. Die BGH-Richter sehen das nach ersten Beratungen genauso, wie der Vorsitzende Christoph Karczewski sagte.
Nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft ist diese Form der Klauseln eher selten. In wie vielen Verträgen sie auftauche, lasse sich nicht beziffern. Im konkreten Fall geht es um ein Hotel in Hameln, das bei der Ergo versichert war./sem/DP/jha
Quelle: dpa-AFX