KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor der Klärung der Frage, wann Suchmaschinen-Betreiber wie Google
In dem Fall sieht sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht. Die Kläger wollen erreichen, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Trefferliste angezeigt werden, wenn man nach ihren Namen sucht. Auch Fotos von ihnen aus einem der Artikel sollen nicht mehr als kleine Vorschaubilder ("Thumbnails") auftauchen. Google hatte die Löschung verweigert. Man könne nicht beurteilen, was stimme und was nicht./sem/DP/men
Quelle: dpa-AFX