KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Rolle der VW
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte ein eigenes Verfahren im vergangenen Jahr abgelehnt. Die dortigen Richter waren der Ansicht, dass sich die Klagen grundsätzlich um denselben Sachverhalt drehten wie jene im schon laufenden Prozess gegen die Volkswagen
Das sahen die Karlsruher Richter anders. Sie hoben die Entscheidung ihrer Stuttgarter Kollegen auf und gaben ihnen auf, nun einen sogenannten Musterkläger für ein eigenes Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu bestimmen (Az. II ZB 10/19). Maßgeblich sei, dass es in dem Braunschweiger Verfahren um öffentliche Kapitalmarktinformationen der Volkswagen AG gehe, in Stuttgart aber um solche der Porsche SE. "Dass Vorgänge bei der Volkswagen AG jedenfalls mittelbar in beiden Verfahren von Bedeutung sind, ist nicht entscheidend", betonten sie.
Die Kläger sind der Ansicht, dass die Porsche SE (PSE), die Hauptaktionärin von VW ist, sie zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert habe. Die PSE weist das, ebenso wie Volkswagen selbst, zurück.
Die Frankfurter Kanzlei Nieding+Barth, die die BGH-Entscheidung nach eigenen Angaben erstritten hat, sprach von "einem ersten, hart erkämpften Etappensieg für geschädigte Porsche-Aktionäre". Sie erwartet nun, vom OLG Stuttgart zum Musterkläger bestimmt zu werden. Die Porsche SE betonte, dass sich die BGH-Entscheidung nicht gegen sie richte. Man selbst habe ursprünglich ein KapMuG-Verfahren vor dem OLG Stuttgart beantragt gehabt./eni/sem/DP/eas
Quelle: dpa-AFX