KARLSRUHE (dpa-AFX) - Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer Vertragskündigung nicht per digitalem Fernzugriff abschalten. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am Mittwoch für unwirksam. Mit dem Abschalten der Batterie sei das gesamte Auto nicht mehr nutzbar, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats, Hans-Joachim Dose. Die Klagelast werde auf den Mieter abgewälzt. Das sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. (Az. XII ZR 89/21)
Die AGB der Bank des französischen Autoherstellers Renault
Quelle: dpa-AFX