KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wie sachlich müssen verärgerte Kunden und Kundinnen nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay
In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Nach Erhalt der Ware schrieb er in einer Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay heißt es zum Thema Bewertungen: "Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten." Dieser Wortlaut sei nicht eindeutig und lasse Interpretationsspielraum, sagte Fetzer./kre/DP/zb
Quelle: dpa-AFX