KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das bundesweit tätige Pfandleih-Unternehmen Pfando hat in mindestens einem Fall einen Kunden mit seinem Geschäftsmodell "cash & drive" übervorteilt und muss Schadenersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in letzter Instanz ein Urteil eines Oberlandesgerichts, das hier ein "wucherähnliches Rechtsgeschäft" gesehen hatte. In drei anderen Fällen muss das zuständige Oberlandesgericht dies nun prüfen. Ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung liegt dagegen nicht vor. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)
Pfando wirbt mit dem Slogan "Sofort Bargeld bekommen und mobil bleiben". In allen vier Fällen hatten Menschen in Geldnot ihr Auto für die benötigte Summe faktisch an Pfando verkauft - immer unter Wert. Gleichzeitig mieteten sie das Auto für sechs Monate zurück. Eine Auslösung für den Fall, dass der Kunde wieder zu Geld kommen sollte, war anders als im klassischen Pfandleihhaus nicht vorgesehen. Stattdessen sollte das Auto immer öffentlich versteigert werden. Daran durfte sich der ursprüngliche Eigentümer beteiligen. Ein möglicher Mehrerlös sollte aber nur anderen Käufern zufließen.
In dem nun rechtskräftig entschiedenen Fall hatte der Kunde seinen BMW
Quelle: dpa-AFX