FRANKFURT (dpa-AFX) - Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook
Grundsätzlich wirkten Äußerungen Dritter in der Werbung objektiv, teilte das OLG mit. Kunden müssten die Empfehlungen aber unabhängig abgeben, damit sie für Werbung zulässig sind. Es liege "auf der Hand", dass Bewertungen aus Anlass des Gewinnspiels eher positiv ausfielen, hieß es weiter. Auch wenn für die Bewertungen nicht direkt "bezahlt" worden sei, so seien sie gleichwohl als "nicht objektiv" anzusehen. "Es kann unterstellt werden, dass durch eine Gewinnspielauslobung eine erhebliche Zahl an Bewertungen generiert wird", hieß es zudem. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./buz/DP/fba
Quelle: dpa-AFX