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07.12.2022 ‧ dpa-Afx

Beschränkungen für Konsum von E-Zigaretten gefordert

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HEIDELBERG (dpa-AFX) - Eine Mehrheit der Deutschen wünscht sich laut einer Umfrage ein härteres Vorgehen gegen E-Zigaretten und Tabak-Erhitzer. Mehr als drei Viertel der Befragten sind dafür, dass in Nichtraucherbereichen weder E-Zigaretten noch Tabakerhitzer verwendet werden dürfen, teilte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg am Mittwoch mit. Bei der 20. Deutschen Konferenz für Tabakkontrolle forderte das Institut, das die Umfrage in Auftrag gegeben hatte, diesem breiten Wunsch nachzukommen. E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollten in die Nichtraucherschutzgesetze eingeschlossen werden. Diese verbieten das Rauchen in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und Bahnhöfen.

Laut der Umfrage sind 81 Prozent der Raucherinnen und Raucher sowie 78 Prozent der Nichtraucher dafür, dieses Verbot auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer auszuweiten. Sogar 66 Prozent derjenigen, die selbst E-Zigaretten nutzen, befürworten mehr Nichtraucherschutz.

E-Zigaretten enthalten einen kleinen Tank mit Flüssigkeit und eine Heizspirale, mittels derer die Flüssigkeit verdampft und inhaliert werden kann. Tabakerhitzer bestehen aus einer Hülle mit einem Akku, in die ein Tabakstift eingeführt wird. Dieser wird auf 250 bis 350 Grad erhitzt und bildet dann ein Aerosol - einen feinen Nebel, der inhaliert wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten wird der Tabak in Erhitzern nicht verbrannt. Deshalb entstehen kein Tabakrauch, keine Asche und kein Zigarettengeruch.

Katrin Schaller, kommissarische Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention am DKFZ, unterstrich die Gesundheitsgefahren durch den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern: "Auch wenn die Schadstoffbelastung durch E-Zigaretten geringer ist als durch Tabakrauch, so bedeutet sie für sensible Personen wie Kinder, Schwangere, alte oder chronisch erkrankte Menschen ein Gesundheitsrisiko."

In Deutschland sind - mit Ausnahme von Hessen - weder E-Zigaretten noch Tabakerhitzer von den Nichtraucherschutzgesetzen erfasst./jug/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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