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BDI-Chef verlangt schnellere Genehmigungsverfahren für Windräder

BDI-Chef verlangt schnellere Genehmigungsverfahren für Windräder
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08.08.2022 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Schnellere Genehmigungsverfahren etwa für Windräder sind aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zentral für den klimafreundlichen Umbau des Landes. "Der BDI geht von dem Bedarf einer Verdopplung der Genehmigungsverfahren für Windenergie- und Industrieanlagen in den kommenden acht Jahren aus", sagte Präsident Siegfried Russwurm der Deutschen Presse-Agentur. "Behörden in Bund und Ländern müssen bis 2030 je rund 20 000 Genehmigungen sowohl für Industrieanlagen als auch für Windräder erteilen."

Die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarte Halbierung der Verfahrensdauer um mindestens die Hälfte sei dafür völlig unzureichend, bemängelte Russwurm. "Die Bundesregierung muss die Verfahrensdauer noch viel stärker reduzieren. Schleppende Verfahren kosten die Unternehmen Geld und Wettbewerbsfähigkeit und gefährden das Erreichen der klimapolitischen Ziele."

Russwurm kritisierte die Arbeitsweise von Genehmigungsbehörden. Wenn man heute in einem Unternehmen über eine große Investition entscheide, sei ein 3D-Modell selbstverständlich. "Es kann doch nicht sein, dass man anschließend für die behördliche Genehmigung dieses Projekts Hunderte DIN-A4-Seiten ausdrucken muss. Der arme Mensch in der Behörde muss diese Kilometer von DIN-A4-Seiten in seinem Kopf wieder zusammensetzen." Es brauche in der öffentlichen Verwaltung mehr Digitalisierung und Tempo.

Generell leiste sich der Staat viel Komplexität, die es zu hinterfragen gelte, so Russwurm, der die aus seiner Sicht ausufernden Kontrollen in Betrieben beklagte. "Hierzulande gibt es eine gewisse Grundskepsis gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern nach dem Motto: "Sie müssen lückenlos kontrolliert werden." Das schaffe enormen bürokratischen Aufwand in Unternehmen und Behörden, etwa bei Unternehmensteuern und im Lieferkettengesetz. "Effizienter wäre mehr Vertrauen ins Unternehmertum und lediglich stichprobenartige oder auf bestimmte Schwerpunkte bezogene Kontrollen."/hrz/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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