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Bayern dämpft Hoffnungen auf zügige Einigung bei Krankenhausreform

Bayern dämpft Hoffnungen auf zügige Einigung bei Krankenhausreform
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22.11.2023 ‧ dpa-Afx

MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Kurz vor dem Treffen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform dämpft Bayern Hoffnungen auf eine zügige Einigung. Der überarbeitete Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sei "reine Kosmetik", sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. Am Donnerstag wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern in Berlin über die geplante Gesetzesnovelle beraten.

"In dem Papier ignoriert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiterhin zentrale Forderungen der Länder. Die kleinen Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf reichen bei weitem nicht aus", sagte Gerlach. Dies seien "keine guten Vorzeichen" für die Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

"Durch die Krankenhausreform darf die stationäre Versorgung in der Fläche nicht gefährdet werden", sagte Gerlach. Bayern poche deshalb "nach wie vor auf deutliche Korrekturen an den Reformplänen. Wir werden uns diesen Eingriffen in die Krankenhausplanungskompetenz der Länder weiterhin mit aller Kraft entgegenstemmen."

"Die Krankenhausreform kann nur gelingen, wenn die Bundesregierung die strukturellen Finanzdefizite der Kliniken angeht", sagte Gerlach. Die bisher angekündigten kurzfristigen Maßnahmen seien bestenfalls Kosmetik und würden keinesfalls ausreichen.

Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken verständigt. Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf.

Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie künftig 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern./had/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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