FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Commerzbank
"In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche Pflichten verstoßen, indem sie Kundendaten nicht fristgerecht oder ausreichend aktualisiert und unzureichende interne Sicherungsmaßnahmen getroffen haben." Darüber hinaus seien aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung in drei Fällen die verstärkten Sorgfaltspflichten unzureichend angewendet worden. Der Bußgeldbescheid ist den Angaben zufolge seit dem 28. März rechtskräftig./mar/DP/jha
Quelle: dpa-AFX