FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Konflikt um die Gründung von Betriebsräten in Sixt
Unmittelbar vor der Wahl eines Wahlvorstands hatte das Unternehmen gegen drei Beschäftigte fristlose Kündigungen ausgesprochen. Unter anderem sollen sie untereinander und an Bekannte Luxusautos zu Kleinwagenpreisen vermietet haben, lautete der Vorwurf. Die 12. Kammer wertete die Kündigungen als gerechtfertigt. Die Kläger, ein Mann und eine Frau, hätten sich durch die unzulässige Gewährung von Upgrades und Rabatten in erheblichem Maße arbeitsvertragswidrig verhalten. Während der Verhandlung waren sie den Vorwürfen nicht entgegengetreten und hatten stattdessen angebliche Formfehler in der Klageerwiderung gerügt. Einen Zusammenhang der Kündigungen mit der angestrebten Betriebsratswahl erkannte das Gericht nicht.
Verdi war bereits vor einigen Wochen mit dem Versuch gescheitert, vom Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bei der Flughafenstation einsetzen zu lassen unter anderem mit den beiden Personen, um die es am Donnerstag ging. Die Kündigungsschutzklage eines dritten Beteiligten soll im Mai verhandelt werden.
Ganz anders verliefen hingegen die Prozesse in Düsseldorf, wo das Arbeitsgericht den Kündigungsschutzklagen von drei Mitarbeiterinnen stattgegeben hat. Verdi sprach von einer "Klatsche für Sixt" und stellte Strafanzeige wegen "Behinderung der Betriebsratswahl". Das Unternehmen hat hingegen erklärt, dass es allein die Entscheidung der Belegschaft sei, ob sie einen Betriebsrat möchte./ceb/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX